Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2000/2001


1. Kindergeld

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes muss an Eltern, deren Kind nach einer Ausbildung ins Berufsleben eintritt oder das während der Ausbildung heiratet, das Kindergeld jetzt für all die Monate gezahlt werden, in denen sich der Jugendliche in Berufsausbildung befindet und die Einkommensgrenzen nicht überschritten sind.
In der Vergangenheit kam es lediglich auf die Höhe des Jahreseinkommens an. Aus diesem Grunde haben die Eltern für das Jahr, in dem das Kind die Berufsausbildung abgeschlossen oder geheiratet hat, in der Regel kein Kindergeld mehr erhalten.
Dies hat sich jetzt geändert. Kindergeld muss so lange gezahlt werden, wie der Jugendliche sich in Ausbildung befindet, sofern die Einkommensgrenze nicht bereits durch das Ausbildungsgehalt überschritten ist. Die Einkommensgrenze liegt derzeit nach Abzug der Werbungskosten bei DM 13.500,00 pro Jahr. Bei sechs Ausbildungsmonaten beträgt die Grenze demnach DM 6.750,00.

2. Bankrecht

2.1 Oderkonto

Wenn ein Girokonto auf den Namen beider Ehegatten als Oderkonto geführt wird, bedeutet dies, dass jeder Ehegatte ohne Zustimmung des anderen Ehegatten über das Konto verfügen kann. Nach einer Entscheidung des OLG Köln spricht eine Vermutung dafür, dass das Guthaben auf dem Girokonto auch beiden Ehegatten je zur Hälfte zusteht.
Etwas anderes gilt jedoch bei einem Oder- Wertpapierdepot. Hier muss jeder Ehegatte nachweisen, wieviel ihm zusteht.

2.2 Allgemeine Aufklärungspflichten

Ein Gesellschafter eines Immobilienfonds hatte seinen Gesellschaftsanteil von einer Bank als Darlehen erhalten. Die Initiatoren des Immobilienfonds verwendeten einen großen Teil des Kapitals der Gesellschafter aber nicht, wie vereinbart, für den Erwerb des Grundstücks und die Errichtung der Gebäude, sondern für sich selbst. Der Kunde wollte jetzt gegenüber der Bank Schadensersatzansprüche geltend machen. Der BGH entschied, dass ein Schadenersatz nicht möglich ist, da die Bank keine Pflichten verletzt hatte. Eine Aufklärungspflicht der Bank wegen der Gefahren und Risiken bei der Verwendung eines Darlehens besteht nicht.

3. Reisevertragsrecht

Die Reiseveranstalter reagieren auf ihre Art auf die gestiegenen Treibstoffkosten. Viele Pauschalreiseunternehmen verwenden eine allgemeine Geschäftsbedingung, wonach der Reisepreis erhöht werden kann, wenn sich die Treibstoffkosten erhöhen.Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Kleve muss hier genau aufgeführt werden, wie sich die Erhöhung des Reisepreises berechnet, damit der Kunde die Berechtigung der Preiserhöhung prüfen kann. Der Kunde muss beim Abschluss des Reisevertrages bereits erkennen können, in welchem Umfang Preiserhöhungen auf ihn zukommen können.

4. Kindesunterhalt

Am 1.1.2001 tritt ein neues Gesetz in Kraft, wonach das Kindergeld bei der  Berechnung des Unterhalts gegebenenfalls nur zum Teil berücksichtigt wird. Dies kann mehr Unterhalt bedeuten. In den Genuß der Änderung kommt jedoch nur, wer rechtzeitig einen Antrag stellt. Damit der Unterhalt für den Monat Januar 2001 noch beantragt werden kann, müssen die Abänderungsanträge bis spätestens 31.12.2000 bei Gericht eingegangen sein. Wir haben alle Mandantinnen, für die wir in Unterhaltsfragen tätig geworden sind, bereits detaillierter informiert.


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© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg