Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2001


1. Familienrecht

1.1. Ehegattenunterhalt

Nach einer neuen Entscheidung des BGH erhalten geschiedene Frauen, die während der Ehe nicht erwerbstätig waren, jetzt höheren Unterhalt als früher. Das Gehalt, das eine Frau erst nach der Scheidung verdient, ist als Maßstab für den Wert ihrer bisherigen Familienarbeit anzusehen. Der Unterhaltsanspruch von Frauen, die erst nach der Trennung eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, erhöht sich damit in vielen Fällen. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Ehemann nicht leistungsfähig ist. Ab 01.07.2001 steigt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von DM 1.500,00 auf DM 1.640,00.

1.2. Kindesunterhalt

Zum 01.07.2001 sind die Sätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht worden. Seit 01.12.2000 wird das Kindergeld, wie ich bereits bei der Mandanteninformation Winter 2000/2001 mitgeteilt habe, nur noch teilweise angerechnet. Wenn ein oder zwei Kinder vorhanden sind, steht diesen folgender Mindestunterhalt zu:

Alter
1 - 5 Jahre 
6 - 11 Jahre
12 - 17 Jahre
Mindestunterhalt
 DM 360,00
DM 444,00
DM 525,00

2. Bankrecht

2.1. Schadensersatzpflicht einer Bausparkasse

Üblicherweise haftet eine Bausparkasse nur für das Verschulden ihrer Mitarbeiter. Nach einer neuen Entscheidung des BGH hat eine Bausparkasse auch für das Verhalten eines selbständigen Untervermittlers einzustehen, wenn dieser die Kunden arglistig getäuscht hat. In dem jetzt entschiedenen Fall hatte der selbständige Untervermittler den Kunden falsch über die monatliche Belastung beraten. Die Bausparkasse musste dafür haften.

2.2. Pfändung in Kreditlinie

Wer einem anderen Geld schuldet, der muss damit rechnen, dass dieser eine Pfändung seines Dispokredits herbeiführt. Er muss also bei der Bank Schulden machen, um seine ursprüngliche Schuld bezahlen zu können. Falls ein Dispokredit mit der Bank aber nicht vereinbart ist, sondern die Überziehung nur geduldet wird, ist eine Pfändung nicht möglich, entschied der BGH.

3. Straßenverkehrsrecht

Der Halter eines Kraftfahrzeuges muss auch dann mit Abschleppkosten rechnen, wenn das Fahrzeug geparkt wurde, noch bevor Halteverbotszeichen aufgestellt wurden. In dem vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der Halter zunächst ordnungsgemäß geparkt und dann mehrere Tage nicht mehr nach seinem Auto gesehen. In der Zwischenzeit waren Halteverbotsschilder aufgestellt worden.

4. Versicherungsrecht

Wer einen Unfall verursacht hat, muss dies unbedingt innerhalb einer Woche seiner Versicherung melden. Nach einer Entscheidung des OLG Koblenz kann er sonst den Versicherungsschutz verlieren. In dem entschiedenen Fall hatte eine Autofahrerin nach fünf Wochen der Versicherung lediglich den Ausgang des Gerichtsverfahrens mitgeteilt. Die Autofahrerin musste ihren Schaden selbst bezahlen.

5. Maklerrecht

Üblicherweise bleibt der einmal entstandene Provisionsanspruch eines Maklers bestehen, auch wenn der Käufer den Vertrag kündigt, zurücktritt oder wenn der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wird. Nach einer Entscheidung des BGH kann eine bereits bezahlte Maklerprovision ausnahmsweise dann zurückverlangt werden, wenn der Verkäufer einen Baumangel arglistig verschwiegen hat.


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© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg