Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2002/2003



1. Neues Schadensersatzrecht

Am 01.08.2002 ist ein neues Schadensersatzrecht in Kraft getreten. Folgende Neuerungen sind von besonderer Bedeutung:

1.1. Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur

Wer nach einem Verkehrsunfall sein Kfz nicht reparieren lässt, kann wie bisher aufgrund der fiktiven Kosten abrechnen. Das heißt er macht die Kosten geltend, die er bei einer Reparatur in der Werkstatt hätte bezahlen müssen. Im Gegensatz zu früher darf allerdings die MwSt, die hier angefallen wäre, nicht mehr berücksichtigt werden.

1.2. Haftungsalter

Kinder haften jetzt erst ab einem Alter von zehn Jahren für fahrlässig herbeigeführte Schäden. In der Vergangenheit war dies bereits ab dem 7. Geburtstag der Fall.

2. Versicherungsrecht

Wer bei seiner Versicherung eine Schadensmeldung abgibt, muss äußerst sorgfältig vorgehen und darauf achten, dass sämtliche Fragen der Versicherung genau und richtig beantwortet werden. Bei Unsicherheiten sollten Sie sich unbedingt gesondert mit der Versicherung in Verbindung setzen und den Sachverhalt schriftlich genau schildern. Dies wird durch die beiden aktuellen Urteile verdeutlicht.

2.1. Hausratversicherung

Nach einem Diebstahl hatte der Versicherungsnehmer irrtümlich angegeben, der entwendete Schmuck sei erst vor einem Jahr gekauft worden, obwohl er Teile des Schmucks schon mehrere Jahre früher erworben hatte. Das OLG Köln entschied, die Versicherung müsse wegen der Falschangabe nicht bezahlen.

2.2. Fahrzeugversicherung

Wer bei einem Fahrzeugdiebstahl die Frage "Wurde Ihnen bereits schon einmal ein Fahrzeug entwendet?" mit "nein" beantwortet, hat diese nach einer Entscheidung des OLG Köln auch dann falsch beantwortet, wenn er nur der Fahrer des seiner Ehefrau gehörenden Fahrzeuges, das entwendet wurde, war. Die Versicherung muss dann nicht zahlen.

3. Hochwasserschäden in Mietwohnungen

Wenn der Vermieter einer Wohnung von einer Hochwassergefahr weiß, muss er alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, damit kein Wasser in die Wohnung eindringt. Ansonsten kann der Mieter nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln Schadensersatz geltend machen. Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Berlin jedoch dann nicht, wenn der Schaden aufgrund eines ungewöhnlich starken Platzregens eingetreten ist.

4. Schadensersatzpflicht des Sachverständigen

Oftmals sind Gutachten Entscheidungsgrundlagen beim Immobilienkauf. Der Gutachter, der ein falsches Gutachten erstellt hat, haftet auch möglichen Käufern gegenüber, wenn ihm bekannt ist, dass das Gutachten dazu dienen soll, die Immobilie zu verkaufen. Ein Sachverständiger, der etwa den Wert eines Hauses zu hoch angesetzt, oder Mängel übersehen hat, muss möglicherweise einem Käufer den Schaden ersetzen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.


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