Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2004/2005



1. Kaufrecht

Wer bei einer Internet-Auktion von einem gewerblichen Unternehmer Waren kauft, hat nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein 14-tägiges Rückgaberecht. Das heißt, er kann die Waren ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Wichtig ist, dass dies nicht für den Kauf bei einem Privatmann gilt.

2. Bankrecht

2.1. Aufklärungspflichten einer Bank im Bauherrenmodell

Wenn eine kreditgebende Bank einem Anlageinteressenten eine Beteiligung an einem Bauherrenmodell empfohlen hat, muss sie ihn ungefragt informieren, wenn ihr bekannt ist, dass die erzielten Mieterträge unter den im Anlageprospekt genannten Mieten liegen und die Vermietung der Wohnungen offensichtlich Schwierigkeiten bereitet. Der Bankkunde kann sonst verlangen, dass die Darlehensverträge rückgängig gemacht werden. Im Gegenzug muss er dann sein Eigentum an der Wohnung an die Bank übertragen.

2.2. Konto mit Partnerkarte

Wer seinem Partner eine Zusatzkarte für sein Konto übergibt mit der dieser Geld abheben kann, handelt auf eigenes Risiko. In einem vom OLG Oldenburg entschiedenen Fall hatte der Partner die Zusatzkarte missbräuchlich verwendet, obwohl er sie eigentlich hätte zurückgeben müssen. Der Kartenkunde musste bezahlen.

3. Mietrecht

Der BGH beendete jetzt eine Rechtsunsicherheit, die zwischen dem Vermieter und einem alleinstehenden Mieter entstand, wenn der Mieter einen Lebenspartner aufnehmen wollte. Der Mieter muss den Vermieter zwar um Erlaubnis bitten. Er hat jedoch einen Anspruch, dass der Vermieter diese Erlaubnis erteilt.
(BGH Urteil vom 5. November 2003, Az: VIII ZR 371/02)

4. Familienrecht

4.1 Telefonanschluss in der Familienwohnung

Auch wenn ein Telefonanschluss nur auf einen Ehepartner angemeldet ist, muss der andere Ehepartner damit rechnen, dass er die Telefonrechnung, die der Anschlussinhaber verursacht hat, bezahlen muss. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.03.2004 haftet er bis zum Doppelten des Betrages, der normalerweise in der Familie für die Telefonrechnung aufgewendet wird.
(BGH Urteil vom 11.03.2004, Az: III ZR 213/03)

4.2 Unterhalt bei nichtehelichen Kindern

Nach einer brandneuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Dezember 2004 soll der Unterhalt von Müttern nichtehelicher Kinder dem Unterhalt von verheirateten Müttern der Höhe nach angeglichen werden. Nichteheliche Kinder würden ansonsten benachteiligt werden, wenn die Mutter einen niedrigeren Unterhalt hat. Ab sofort können viele nichteheliche Mütter einen höheren Unterhaltsanspruch geltend machen. Bis jetzt gibt es eine weitere Benachteiligung von nichtehelichen Kindern: Die Mutter kann hier in der Regel nur für drei Jahre Unterhalt verlangen. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst, ob diese gesetzliche Regelung verfassungsgemäß ist. Für nichteheliche Mütter ist es sinnvoll, den eigenen Anspruch anwaltlich prüfen zu lassen.
(BGH Urteil vom 15.12.2004, Az: XII ZR 121/03)

5. Prozesskostenhilfe

Wer bedürftig ist, erhält zur Wahrnehmung seiner Rechte in einem Klageverfahren Prozesskostenhilfe, wenn die Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt entschieden, dass für die Frage der Bedürftigkeit nur die Einkünfte des Klägers, nicht aber die Einkünfte eines nichtehelichen Lebenspartners zu berücksichtigen sind.



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