Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2005/2006


1. Reiserecht - Landung auf Ausweichflughafen

Wer über die Weihnachtsfeiertage eine Reise gebucht hat, für den kann folgende Entscheidung interessant werden. Wenn eine Landung auf einem anderen als auf dem Zielflughafen erfolgt, stellt dies einen Reisemangel dar. Der Reisende kann den Preis um 5% mindern.
(Amtsgericht Gifhorn, Urteil vom 28.09.2004 Az: 2 C 655/04)

2. Bankrecht

Eine Bank darf einem Bankkunden keine Gebühren berechnen, wenn eine Lastschrift mangels Deckung im Einzugsermächtigungsverfahren zurückgeht.
(BGH Urteil vom 08.03.2005, Az: XI ZR 154/04)

3. Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, muss den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung sehr genau und richtig ausfüllen. Auch eine Frage nach Krankenhausaufenthalten muss vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus nur zu Abklärung eines Verdachtes auf eine Krankheit erforderlich war und sogar, wenn die Krankheit später nicht diagnostiziert wurde. Wenn der Fragebogen nicht vollständig und richtig ausgefüllt ist, besteht die Gefahr, dass die Versicherung später im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht bezahlen muss.
(Kammergericht Berlin, 11.03.2005, Az: 6 U 233/04)

4. Familienrecht

4.1. Berechnung des Ehegatten- und Kindesunterhalts

Wenn ein Ehemann seiner geschiedenen Ehefrau Unterhalt schuldet, bemisst sich die Höhe des Unterhalts nach dem Einkommen des Ehemannes. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH dürfen der geschiedenen Ehefrau Steuervorteile, die durch das Ehegattensplitting einer neuer Ehe entstehen, nicht zugute kommen. Kindern aus der früheren Ehe dagegen kommt auch der Splittingvorteil zugute. Grund hierfür ist, dass alle Kinder aus sämtlichen Ehen gleichgestellt werden müssen.
Ein Familienzuschlag, den ein Ehepartner nur wegen einer neuen Ehe erhält, wird auch bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts mit berücksichtigt.
(OLG Celle Urteil vom 19.01.2005, Az: 15 UF 139/04)

4.2. Berücksichtigung des Kindergeldes beim Kindesunterhalt volljähriger Kinder

Wenn ein erwachsenes Kind sich noch in Ausbildung befindet, hat es einen Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern, sofern diese leistungsfähig sind. Wenn die Eltern geschieden sind, haften sie hier mit ihrem Einkommen anteilig.
Anspruch auf das Kindergeld hat derjenige Elternteil, der den höheren Unterhalt bezahlt. Wenn das Kindergeld in der Vergangenheit an das Kind weitergeleitet wurde, bleibt dieser Betrag bei der Feststellung des höheren Unterhalts außer Betracht (Bundesfinanzhof, 02.06.2005, III R66/04) Wer allein für den Unterhalt des volljährigen Kindes aufkommen muss, kann das Kindergeld in Höhe von 154,00 EUR voll abziehen. Das gilt auch dann, wenn das Kind beim anderen Elternteil lebt, der wegen fehlender Leistungsfähigkeit nicht zahlungspflichtig ist.
(BGH Urteil vom 26.10.2005, Az: XII ZR 34/03)

4.3. Kosten des Umgangsrechts

Wenn ein Elternteil nicht mit dem Kind zusammenlebt, musste es bisher die Fahrtkosten alleine tragen, die erforderlich waren, um das Kind zu sehen. Der BGH hat diese Rechtsprechung jetzt geändert. Der Unterhaltspflichtige muss, wenn er ein sehr geringes Einkommen hat, weniger Unterhalt bezahlen, als er dies ohne die Umgangskosten müsste.
(BGH, Urteil vom 23.02.2005 Az: XII ZR 56/02)

5. Prozesskosten

Wer einen Prozess gewonnen hat, hat einen Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten vom Gegner. Wenn die Verhandlung an einem auswärtigen Gericht stattfindet, gehören hierzu auch die Reisekosten des Rechtsanwalts.
(BGH Urteil vom 13.09.2005, Az: X ZB 30/04)




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