Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2006



1. Unterhalt

1.1. Kosten für Klassenfahrt und Nachhilfe

In sehr vielen Fällen behalten Eltern auch nach einer Trennung die gemeinsame Sorge für die Kinder. Das bedeutet, dass derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind befindet, Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden darf. Hierzu gehört auch Nachhilfeunterricht. Die Kosten hierfür stellen einen Mehrbedarf dar, der von beiden Teilen anteilig zu tragen ist. Der Mehrbedarf kann allerdings nur dann geltend gemacht werden, wenn der andere Elternteil hierüber umgehend unterrichtet und zur Zahlung aufgefordert wurde. Im Gegensatz hierzu gibt es auch noch Sonderbedarf, der unvorhergesehen und nur einmalig anfällt. Kosten für eine Klassenfahrt stellen z.B. Sonderbedarf dar. Der Sonderbedarf kann innerhalb eines Jahres nach der Entstehung geltend gemacht werden.
(OLG Düsseldorf Urteil vom 08.07.2005, Az:
II 3 UF 21/05)

1.2. Berücksichtigung von arbeitsrechtlichen Abfindungen beim Zugewinn

Wenn eine arbeitsrechtliche Abfindung bereits bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wurde, kann sie, nach einer neuen Entscheidung des BGH, nicht zusätzlich beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Abfindung zur Zeit der Zustellung des Scheidungsantrags noch im Vermögen des Unterhaltspflichtigen ist. Hier muss jeweils genau abgewogen werden, was für den Unterhaltsberechtigten günstiger ist.

1. 3. Unterhaltsansprüche von ausländischen Ehegatten

Der Unterhaltsanspruch richtet sich während der Trennungszeit auch bei ausländischen Ehegatten nach deutschem Recht, wenn der Unterhaltsberechtigte in Deutschland lebt. Nach der Scheidung richtet sich der Unterhalt nach ausländischem Recht, wenn beide Ehepartner ausländische Staatsangehörige sind und dem selben Staat angehören.

1.4. Pflicht zur Nebentätigkeit

Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg muss ein Elternteil, das gegenüber minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig ist, eine Nebentätigkeit neben seiner vollschichtigen Erwerbstätigkeit aufnehmen, damit der Unterhalt der minderjährigen Kinder gesichert ist.
(OLG Nürnberg, ZFE 100599)

2. Schadensersatz

Wer nach einem Unfall einen Mietwagen benötigt, muss unbedingt die Tarife des Mietwagenanbieters vergleichen. In einem jetzt vom BGH entschiedenen Fall hatte der Geschädigte einen Mietwagen zu einem sogenannten Unfallersatztarif gemietet. Bei dem wesentlichen günstigeren Normaltarif hätte der Geschädigte eine Kaution mittels der Kreditkarte leisten und die Mietwagenkosten im Voraus bezahlen müssen. Der BGH entschied, dass dies dem Geschädigten zumutbar ist, wenn er hierzu wirtschaftlich in der Lage ist.
(BGH Urteil vom 14.02.2006, Az: VI ZR 32/05 )

3. Versicherungsrecht

3.1. Kfz-Diebstahl

Nach einer Entscheidung des OLG Celle muss die Versicherung nicht bezahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl des Fahrzeugs dadurch ermöglicht, dass er die Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten der Vertragswerkstatt einwirft. Das gilt zumindest dann, wenn der Briefkasten nicht besonders gesichert ist.
(OLG Celle, Urteil vom 09.06.2005, Az:
8 U 182/04)

3.2. Einbruch

Wenn ein Versicherungsnehmer seine Wohnung über Nacht verlässt, sollte er diese unbedingt abschließen. Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Versicherungsnehmer einen Einbruchdiebstahl grob fahrlässig verursacht hatte, weil der Täter die Scheibe einer Tür eingeschlagen und die Tür dann von innen geöffnet hatte.
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.08.2005, Az:
3 U 34/05)

5. Bankrecht

Darlehensverträge werden oft gemeinsam mit dem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfond eingegangen. Eine wirtschaftliche Einheit zwischen Darlehensvertrag und Beitritt zum geschlossenen Immobilienfond wird dann vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht auf Grund einer Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditvertrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat. Dies gilt auch dann, wenn das finanzierte Geschäft notariell beurkundet wurde . Im Falle des Widerrufs des Beitritts zum Immobilienfond hat die Bank keinen Zahlungsanspruch gegen den Kreditnehmer mehr.
(BGH Urteil vom 25.04.2006, Az: XI ZR 193/04)


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