Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2010



1. Internet

1.1. Abmahnungen per E-Mail

Für Unternehmer ist folgende Entscheidung des Landgerichts Hamburg von Bedeutung: Auch wenn eine Abmahnung per eMail übermittelt wird, ist sie zugegangen. Dies gilt sogar dann, wenn sie von einem sogenannten Firewall aufgehalten und an einer anderen Stelle als der Mailbox zwischengespeichert ist. Es ist demnach wichtig, dass sich alle Unternehmer hin und wieder den Spam-Filter ansehen. (LG Hamburg Az: 312 O 142/09)

1.2. Schadensersatz bei unberechtigten Download durch Dritte

Der Inhaber eines Internetanschluss, muss genau kontrollieren, welche Aktionen über diesen Anschluss getätigt werden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hatten die Kinder und der Ehemann einer Inhaberin eines Internetanschlusses unerlaubt Musik heruntergeladen. Ein Verbot der Teilnahme an Internettauschbörsen genügt nicht. Das gilt insbesondere, wenn sie das Verbot nicht überwacht und nicht technisch beschränkt. Sie war trotzdem zum Schadensersatz verpflichtet. (OLG Köln Urteil vom 07.07.2009 Az: 6 U 101/09)

2. Bankrecht

Nach einer Entscheidung des BGH können ein Darlehensvertrag und eine Restschuldversicherung verbundene Geschäfte sein. In sehr vielen Kreditverträgen wurde bei der Restschuldversicherung nicht ordnungsgemäß über die Möglichkeit eines Widerrufs belehrt. Das bedeutet, dass die Restschuldversicherung und damit auch der Darlehensvertrag noch nach Jahren widerrufen werden können. Die Bank hat dann keinen Anspruch auf Rückzahlung gemäß dem Darlehensvertrag. Sie kann die ausgezahlten Darlehensbeträge zwar zurückverlangen. Diese sind dann aber nicht durch für das Darlehen hingegebene Grundschulden oder Hypotheken abgesichert. (BGH Urteil vom 15.12.2009, Az: XII ZR 45/09)

3. Betreuungsunterhalt nichtehelicher Mütter - Geänderte Rechtsprechung des BGH

Bisher hatte eine nichteheliche Mutter nur Anspruch auf Unterhalt, der sich nach ihrem vorherigen Einkommen richtete. Der BGH hat jetzt entschieden, dass der Mindestbedarf einer nichtehelichen Mutter 770,00 € monatlich beträgt. Das bedeutet, dass sie in dieser Höhe mindestens einen Anspruch hat, sofern der Vater des Kindes leistungsfähig ist. Dies gilt mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Danach müssen besondere Gründe vorliegen, damit der Anspruch auf Unterhalt weiter besteht. (BGH Urteil vom 16.12.2009, Az: XII ZR 50/08)

4. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

4.1. Erbrecht von Verwandten

Wenn der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft während der Lebensgemeinschaft Zuwendungen für ein Hausgrundstück gemacht hat, können die Erben des Lebenspartners diese Zuwendungen nicht wieder zurückverlangen. In einem vom BGH entschiedenen Fall hatten die Erben geklagt und behauptet, dass durch den Tod der Wegfall der Geschäftsgrundlage eingetreten sei. Der BGH wies die Klage ab mit der Begründung, dass die nichtehelichen Partner gemeinsam in dem Haus gewohnt haben. (BGH Urteil vom 25.11.2009 XII ZR 92/06)

4.2. Keine Rückforderungen von Lebenshaltungskosten

Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, hat keinen Ausgleichsanspruch für die laufenden Kosten der gemeinsamen Lebensführung. Das gilt nach einer Entscheidung des BGH sogar dann, wenn die Zahlungen erst nach Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt sind. Im vorliegenden Fall hatte ein Partner nach Beendigung der Lebensgemeinschaft noch Mietschulden gezahlt. Während des Zusammenlebens hatte er ebenfalls die Miete gezahlt. Der BGH urteilte, dass ihm deshalb kein Ausgleichsanspruch gegen seine frühere Partnerin zusteht. (BGH Urteil vom 03.02.2010, Az: XII ZR 53/08)


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