Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2011



1. Familienrecht - Ehebedingter Nachteil wegen fehlender Erwerbsunfähigkeitsrente

Wenn ein Ehepartner wegen Kindererziehung und Haushaltsführung keinen eigenen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hat, liegt hierin ein ehebedingter Nachteil. Das bedeutet, dass er, falls er bei der Scheidung auf Dauer erwerbsunfähig ist, von dem anderen Ehepartner Unterhalt verlangen kann, sofern dieser leistungsfähig ist.

2. Bankrecht

2.1. Abschlussgebühr bei Bausparvertrag

Wer einen Bausparvertrag abschließt muss sich den Vertrag sehr genau ansehen. Der BGH hat entschieden, dass eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme rechtmäßig ist. Rechtmäßig ist es sogar, wenn eingehende Zahlungen zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet und bei einer Kündigung des Bausparvertrages auch nicht anteilig zurückbezahlt oder herabgesetzt werden. Die Bausparkasse darf diesen Anteil behalten.
(BGH Urteil vom 07.12.2010 AZ: XI ZR 3/10 )

2.2. Aufklärungspflichten der Bank

Auch ein erfahrener Anleger, der eigene Entscheidungen im Hinblick auf hohe steuerliche Vorteile und hohe Rendite trifft und bereit ist, Risiken in Kauf zu nehmen, muss von der Bank über diese Risiken aufgeklärt werden. Das OLG Frankfurt ging in einem Urteil davon aus, dass der Bankkunde unabhängig vom tatsächlichen Risikopotential die fragliche Anlage nicht gezeichnet hätte. Auch Anleger, die steuerorientierte Anlagestrategien verfolgen, müssen über die Risiken einer Anlage richtig aufgeklärt werden. Dies gilt besonders, wenn die Anlageform dem Bankkunden nicht bekannt ist.
(OLG Frankfurt Urteil vom 08.12.2010 AZ: 19 U 22/10)

2.3. Schadensersatz bei Beratungsfehlern

Wer eine Falschberatung durch den Finanzvermittler oder die Bank nachweisen kann, hat einen Anspruch auf Schadensersatz. Nach einer BGH-Entscheidung kommt eine Berücksichtigung steuerlicher Vorteile im Schadensersatzprozess des Anlegers nur noch bei außergewöhnlichen Steuervorteilen zum Beispiel auf Grund hoher Verlustzuweisungen in der Anlagephase in Betracht.
(NZG 2010, 1029, BGH, Urteil vom 15.07.2010 AZ: III ZR 336/08: Anrechnung von Steuervorteilen aus einer Kapitalanlage auf den Schadensersatzanspruch)

2.4. Guthaben auf vergessenem Sparbuch

Ein Bankkunde kann auch ein Guthaben, das sich auf einem vergessenem Sparbuch aus den 50er Jahren befindet, verlangen. Konkret fand der spätere Kläger erst im Jahre 2007 ein Sparbuch seines verstorbenen Vaters, das im Jahre 1959 einen Betrag von 106.000 DM auswies. Die Bank bestritt die Echtheit des Sparbuchs und die Echtheit der darin enthaltenen Unterschriften. Der Kläger, der Erbe seines Vaters geworden war, verklagte die Bank auf Auskunft über die Höhe des Guthabens und Auszahlung. Die Bank wurde verurteilt, Auskunft über das Guthaben zu erteilen. Das OLG Frankfurt wies darauf hin, dass das Sparbuch die Funktion einer Beweisurkunde habe. Zudem seien weder der Auskunftsanspruch noch die Forderung auf Auszahlung verjährt.
(OLG Frankfurt a. M. Urteil vom 16.02.2011 AZ: 19 U 180/10)

3. Erbrecht

Wer ein Testament errichten will, muss darauf achten, dass der gesamte Text mit der Hand geschrieben und unterschrieben ist. Wichtig ist, dass die Unterschrift unter dem Text des Testaments steht. Das OLG München hat entschieden, dass ein Zusatz, den eine Erblasserin unter der Unterschrift angebracht hatte, nicht wirksam ist.
(OLG München, Urteil vom 07.10.2010 AZ: 31 Wx 161/10)

4. Mietrecht

Der Mieter kann erfolgreich die Zahlung der vereinbarten Kaution verweigern, wenn der Vermieter kein insolvenzfestes Konto benennt, das getrennt vom Vermögen ist. Dies hat der BGH entschieden. Hier handelt sich um eine Entscheidung sogar gegen den Wortlaut des Gesetzes. Dem Mieter gewährt dies die Sicherheit, dass seine Kaution auch in der Insolvenz des Vermieters erhalten bleibt.
(BGH, Urteil vom 13.10.2010 AZ: VIII ZR 98/10)




... zur Homepage zum Inhaltsverzeichnis zum Anfang des Dokuments

© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg