Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2014



1. Schlusserbe kann Geschenk herausverlangen

Wenn Eheleute ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag gemacht haben, in dem sie sich gegenseitig als Erben und dann ihre Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, dann ist der überlebende Ehegatte nach dem Tod des zuerst Versterbenden auch daran gebunden. Ausnahme ist nur, wenn die Eheleute durch eine letztwillige Verfügung etwas anderes vereinbart haben. Der BGH hatte jetzt über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Eheleute ihren Sohn durch Erbvertrag als Schlusserben eingesetzt hatten. Zu diesem Zeitpunkt bestand das wesentliche Vermögen der Eheleute in einem Hausgrundstück. Der Ehemann verschenkte das Grundstück nach dem Tod der Ehefrau an seine zweite Ehefrau. Diese schenkte das Grundstück dann an einen Dritten weiter. Das Gericht sah den Vertragserben dadurch zu Unrecht benachteiligt. Den verschenkten Gegenstand kann der Erbe nicht nur vom direkt Beschenkten, sondern auch von demjenigen, an den weiter verschenkt wurde, herausverlangen. (BGH Urteil vom 20.11.2013 Az: IV ZR 54/13)

2. Bankrecht

2.1. Schadensersatzansprüche von Anlegern bei Medienfonds

Das Oberlandesgericht Hamm gab einem Kläger Recht, der in einen Medienfonds investiert hatte. Vorher war er hierzu von seiner Bank beraten worden. Der Bankberater hatte nicht ausreichend auf die Risiken der Investition hingewiesen. Im Prospekt war der Fonds zu Unrecht als "Garantiefonds" bezeichnet worden. Nach dem Anlagekonzept war es jedoch nicht sicher, dass die Rückzahlung des investierten Kapitals an die Anleger garantiert ist. Im Gegenteil, das Verlustrisiko war unzureichend und verharmlosend dargestellt, da suggeriert wurde, dass das Kapital abgesichert sei.

2.2. Bearbeitungsgebühr bei Kreditverträgen ist unzulässig

Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr bei Bankkrediten ist nicht zulässig, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof. Viele Bankkunden können die Bearbeitungsgebühr deshalb zurückverlangen. Wie lange dies rückwirkend möglich ist, wird demnächst voraussichtlich vom BGH entschieden. (Urteil vom 13.05.2014 Az:XI ZR 170/13 und Az: XI ZR 405/12 sowie die Mitteilung der BGH Pressestelle Nr. 80/2014 )

3. Haftung des Jugendamtes

Das Jugendamt, das die Aufgabe hat, im Rahmen der Beistandschaft Unterhaltsansprüche für minderjährige Kinder geltend zu machen, ist zum Schadensersatz verpflichtet, wenn es diese Aufgabe nicht fachkundig erledigt. Ein minderjähriges Kind hatte geklagt und Recht bekommen, weil es trotz der Verpflichtung des Vaters zur Unterhaltszahlung während der Beistandschaft keinen den Lebens- und Einkommensverhältnissen des Vaters entsprechenden Unterhalt erhalten hatte. (BGH Urteil vom 04.12.2013 Az: XII ZR 157/12 )

4. Verlorenes Reisegepäck

Wer mit dem Flugzeug in Urlaub reist, sollte Folgendes wissen: Falls ein Gepäckstück verloren geht, muss dies innerhalb von 7 Tagen nach der Gepäckannahme gegenüber der Fluggesellschaft schriftlich mitgeteilt werden. Es genügt die Aufgabe zur Post innerhalb von 7 Tagen. Eine mündliche Erklärung eines vor Ort per Computerniederschrift fristgemäß aufgenommenen Damage-Reports ist aber nicht ausreichend. (Amtsgericht Bremen, Urteil vom 05.12.2013, Az: 9 C 244/13)

5. Mietrecht

Wer als Mieter eine Wohnung zurück gibt, muss genau darauf achten, dass der Vermieter in den Besitz der Schlüssel gelangt. Ein Mieter hatte den Schlüssel nicht dem Vermieter persönlich, sondern dem Hausmeister übergeben. Dies reichte nicht aus, da der Hausmeister nicht mit der Rücknahme der Schlüssel beauftragt war, befand der BGH. Dasselbe gilt für die Rückgabe an die Hausverwaltung. Ein Schlüssel muss direkt in den Besitz des Vermieters gelangen, damit die Wohnung ordnungsgemäß zurückgegeben ist. (Urteil vom 23.10.2013, Az: VIII ZR 402/12) Dies ist wichtig, damit die sechsmonatige Verjährungsfrist wegen vom Mieter verursachter Schäden an der Mietsache zu laufen beginnt. Die sechs Monate lange Verjährungsfrist gilt ebenso für die Erfüllung der vom Mieter vertraglich übernommenen Instandsetzungspflicht und der daraus entstandenen Ansprüche des Vermieters wegen Nichterfüllung, entschied der BGH in einem anderen Urteil. (Urteil vom 08.01.2014, Az: XII ZR 12/13)



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