Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2014/2015



1. Internetrecht

1.1. Gemeinsamer Internetanschluss

Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, muss darauf achten, dass vom Lebenspartner keine Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing ausgeübt werden. Ansonsten kann es sein, dass er z.B. als Eigentümer der EDV-Einrichtung selbst schadensersatzpflichtig ist. (Landgericht Hamburg, Urteil vom 04.04.2014, 310 O 409/11)

1.2. Widerrufsbelehrung bei Verträgen im Internet

Wenn eine Widerrufsbelehrung lediglich auf der Website eines Unternehmens abrufbar ist und wenn der Internetnutzer mit einem Haken bestätigen muss, dass er die Widerrufsbelehrung gelesen hat, so ist diese unwirksam. Das bedeutet, dass der Vertrag noch nach Ablauf der 2-wöchigen Frist widerrufen werden kann. (BGH, Urteil vom 15.05.2014, III ZR 368/13)

2. Familienrecht

Auch nach der Trennung haben Ehegatten eine gegenseitige vermögensrechtliche Fürsorgepflicht. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Ehepartner nicht ohne Wissen des Anderen die Hausratversicherung kündigen darf. In einem vom OLG Bremen entschiedenen Fall hatte dies der Ehemann getan. Später war in das Haus eingebrochen worden. Die getrenntlebende Ehefrau hat einen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Ehemann, befand das OLG. (OLG Bremen, Beschluss vom 19.09.2014 - 4UF 40/14)

3. Erbrecht - Schlusserbe kann Geschenk herausverlangen

Wenn Eheleute ein Berliner Testament oder einen Erbvertrag gemacht haben, bei dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben und dann ihre Kinder als Schlusserben eingesetzt haben, ist der Überlebende Ehegatte auch nach dem Tod des zuerst Verstorbenen daran gebunden. Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Eheleute ihren Sohn als Schlusserben eingesetzt hatten. Zu diesem Zeitpunkt bestand das wesentliche Vermögen der Eheleute in einem Hausgrundstück. Der Ehemann verschenkte nach dem Tod der Ehefrau das Hausgrundstück an seine zweite Ehefrau. Diese schenkte das Grundstück dann an einen Dritten weiter. Die BGH entschied, dass der Sohn als Vertragserbe hierdurch zu Unrecht benachteiligt würde. Der geschenkte Gegenstand kann deshalb nicht nur vom Beschenkten selbst, sondern auch von demjenigen, an den weiter verschenkt wurde, herausverlangt werden. (BGH Urteil vom 20.11.2013 IV ZR 54/13)

4. Hauskauf - Beweispflicht bei Mängeln

Wer ein Haus verkauft, darf keine Mängel arglistig verschweigen, aber wer ein Haus kauft, sollte zur Besichtigung lieber einen Zeugen mitnehmen. In einem vom BGH bearbeiteten Fall hatte ein Verkäufer, unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, ein Haus verkauft. In der angegebenen Wohnfläche waren zwei Kellerräume mit enthalten, die aber baurechtlich nicht genehmigt und der Baubehörde nicht gemeldet worden waren. Mehrere Räume wiesen Schimmel auf, obwohl der Verkäufer behauptet hatte, die Räume seien trocken. Der Käufer trat vom Vertrag zurück und klagte gegen den Verkäufer. Sowohl das Landgericht Münster (Urteil vom 04.06.2012 - 15 O 58/11) als auch des OLG Hamm (Urteil vom 21.01.2013 - I - 22 U 120/12) hatten zunächst dem Kläger Recht gegeben. Der BGH hob das Urteil aber auf. Es sei nicht bewiesen, dass der Verkäufer den Kläger nicht aufgeklärt habe. Der Käufer müsse beweisen, dass die Aufklärung nicht erfolgt sei. Aus diesem Grunde wurde die Angelegenheit zur weiteren Sachaufklärung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. (BGH, Urteil vom 27.06.2014 - V ZR 55/13)



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