Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2015/2016



1. Bankrecht

1.1 Widerruf beim Verbraucherkreditvertrag

Auch wenn ein Darlehen bereits vollständig zurückgezahlt ist, kann der Darlehensvertrag möglicherweise noch nach Jahren widerrufen werden. Der Kläger hatte in einem Fall mit der Bank einen Darlehensvertrag abgeschlossen, um eine Vermögensanlage zu finanzieren. Nun klagte er gegen die Bank auf Rückabwicklung der von ihm gezeichneten Beteiligungen an der Vermögensanlage. Gleichzeitig forderte er die Feststellung, dass die Bank keine Forderungen aus dem Darlehens­vertrag mehr gegen ihn geltend machen könne. Beim Anschluss des Darlehens­vertrages hatte er eine Widerrufsbelehrung erhalten, nach der er das Darlehen „frühestens“ nach zwei Wochen widerrufen dürfe. Dies ist zu unbestimmt. (BGH-Urteil von 15.08.2012, AZ.: VIII ZR 378/11) Die Richter am OLG Frankfurt entschieden: Der Bankkunde darf das Darlehen auch nach über zehn Jahren widerrufen. Der Kläger habe sein Widerrufsrecht nicht etwa verwirkt, sondern die Bank hatte lediglich darauf gehofft, dass der Kläger die Anlageentscheidung auf sich beruhen lassen würde. (OLG Frankfurt, Urteil vom 26.08.2015, AZ.:17 U 202/14) Auch das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Widerruf eines Darlehensvertrages auch noch zehn Jahre nach Abschluss des Vertrages und vollständiger Rückführung des Darlehens möglich ist. (LG Stuttgart Urteil vom 09.04.2015, AZ.: 12 O 293/14) Zu der Frage, welchen Nutzungsersatz der Bankkunde von der Bank für bezahlte Darlehensraten zurückverlangen kann, war die Rechtsprechung der Landgerichte in den vergangenen Jahren unterschiedlich. Der BGH hat jetzt klargestellt, dass bei allen Verträgen, die vor dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, die Bank zwar vom Bankkunden einen Wertersatz verlangen kann, dem Bankkunden jedoch eine Nutzungsentschädigung von 5 % über den Basiszinssatz für bereits gezahlte Raten zusteht. Dies wird miteinander verrechnet. (BGH Urteil vom 22.09.2015, AZ.: XI ZR 116/15)

1.2. Aufklärungspflicht der Bank bei offenen Immobilienfonds

Bei offenen Immobilienfonds muss in der Regel sichergestellt sein, dass die Anteile auch wieder von der Vorgesellschaft zurückgenommen werden, wenn der Kunde dies wünscht. Wenn die Fondsgesellschaft und damit auch die Anleger dadurch wirtschaftlich gefährdet würden, hat die Gesellschaft die Möglichkeit zur Aussetzung der Anteilsrücknahme. Der Bundesgerichtshof hat jetzt in mehreren Urteilen entschieden, dass eine Bank darüber aufklären muss, ansonsten macht sie sich schadensersatzpflichtig. ( Urteil vom 29.04.2014, AZ.: XI ZR 477/12, Urteil vom 29.04.2014, AZ.: XI ZR 130/13, Urteil vom 24.03.2015, AZ.: XI ZR 278/14)

2. Familienrecht

Eltern haben gegenüber ihren minderjährigen Kindern und auch gegenüber ihren volljährigen Kindern, die noch nicht 21 Jahre alt sind und sich in einer allgemeinen Schulausbildung befinden, eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Das OLG Hamm hat entschieden, dass sie sogar verpflichtet sind, eine Nebentätigkeit bis zur Höchstgrenze von 48 Stunden für Haupt- und Nebentätigkeit insgesamt, aufzunehmen, damit sie den Mindestunterhalt bezahlen können. (OLG Hamm Beschluss vom 24.04.2015, AZ.: 12 UF 225/14)

3. Miet- und Wohnungsrecht - Schadensersatz bei Verlust des Schlüssels

Wer seinen Hausschlüssel verloren hat, muss eventuell mit hohen Kosten für den Austausch der Schließanlage des gesamten Hauses rechnen. Der Vermieter muss die Schließanlage in der Tat ausgetauscht haben, damit eine Verpflichtung des Mieters zum Schadensersatz besteht. Ein rein abstraktes Gefährdungspotenzial reicht nicht aus, befand der Bundesgerichtshof. (Urteil vom 05.03.2014 (AZ.: VIII ZR 205/13) vom 05.03.2014 AZ.:VIII ZR 205/13)



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