Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2016



1. Steuerrecht - Haustierversorgung als haushaltsnahe Dienstleistung

Die Versorgung eines Haustiers ist keine haushaltsnahe Dienstleistung, die von der Steuer abgesetzt werden kann, schrieb das BMF noch am 10.01.2014. Das Bundesfinanzgericht hat jetzt aber entschieden, dass Aufwendungen für die Versorgung und Betreuung von Haustieren in der Wohnung nach 35 a ESTG sehr wohl zu berücksichtigen sind. (BFH Urteil vom 03.09.2015 – Az: VI R 13/15)

2. Bankrecht

2.1. Fehlerhafte Anlageberatung

Ein Anleger, der den Prospekt der Bank nicht durchgelesen hat, handelt nicht grob fahrlässig. Der BGH entschied, dass der Anleger den Erfahrungen und Kenntnissen eines Anlageberaters besondere Bedeutung zumisst. Die Angaben im Prospekt treten deshalb in den Hintergrund. (Urteil vom 17.03.2016 Az: III ZR 47/15 )

In dem entschiedenen Fall hatte der Anleger sogar ein Beratungsprotokoll auf der Vorderseite unterzeichnet, bei dem auf der Rückseite Warnhinweise aufgedruckt waren. In der Folgezeit hatte der Anleger nicht die erwarteten Ausschüttungen erhalten. Der Anlageberater hatte ihm immer wieder beschwichtigend erklärt, dass dies normal sei, da die Ausschüttungen erst später erfolgen würden. Der BGH entschied, dass die Forderung des Anlegers nicht nach drei Jahren ab Vertragsschluss verjährt war. Die Verjährung hat vielmehr erst begonnen, als der Anleger positiv Kenntnis von der Falschberatung erlangt hat.

Mit einer weiteren Entscheidung zur Falschberatung hat der BGH entschieden, dass die Bank ungefragt über das Ob und die Höhe einer Rückvergütung aufklären muss. Der Kunde muss nicht nachfragen. (BGH Urteil vom 15.03.2016 Az: XI ZR 122/14)

2.2. Anscheinsbeweis beim Online-Banking

In der Vergangenheit wurde bei einem Bankkunden, der sowohl eine PIN als auch eine TAN erhalten hatte, vermutet, dass er einen Zahlungsauftrag, der von seinem Konto ausgeführt wurde, auch selbst in Auftrag gegeben hatte. Der BGH entschied jetzt, dass dieser Anscheinsbeweis nur geführt werden kann, wenn festgestellt ist, dass das eingesetzte Autorisierungsverfahren praktisch unüberwindbar ist. Die Beweispflicht liegt in Zukunft also eher beim Geldinstitut. (BGH Urteil vom 26.01.2016 Az: XI ZR 91/14)

2.3 Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei Kreditkündigung durch Bank

Bei einem durch eine Grundschuld abgesicherten Darlehen darf die Bank wenn sie den Kredit wegen Zahlungsverzugs des Bankkunden selbst kündigt zwar die Verzugszinsen, aber keine zusätzliche Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die BGH Richter entschieden, dass der Gesetzgeber es in Kauf genommen habe, dass der vertragsbrüchige Schuldner gegenüber dem vertragstreuen Schuldner besser gestellt ist. (Urteil vom 19.01.2016, Az: XI ZR 103/15)

3. Familienrecht - Nachehelicher Unterhalt

Nachehelicher Unterhalt kann auch Jahre nach der Scheidung erstmals geltend gemacht werden. Das Oberlandesgericht Koblenz hat jetzt über einen Fall entschieden, bei dem der Unterhalt erst zwölf Jahre nach der Scheidung geltend gemacht wurde. Die Unterhaltspflichtige war jedoch bereits zum Zeitpunkt der Scheidung krank. Die Richter entschieden, dass die Voraussetzungen des Unterhalts ohne eine zeitliche Lücke gegeben sein müssen Dies war wegen der bereits zum Zeitpunkt der Scheidung bestehenden Krankheit der Fall.

4. Aufsichtspflicht der Eltern über Internetnutzung des minderjährigen Kindes

Eltern müssen das minderjährige Kind bei der Internetnutzung beaufsichtigen. Hierzu gehört, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm die Teilnahme verbieten. Es gilt aber weiterhin die Entscheidung des BGH wonach die Haftung für minderjährige Kinder eingeschränkt ist, wenn die Kinder in der Vergangenheit nicht auffällig geworden sind. Das heißt, die Eltern müssen das Kind belehren, aber nicht ständig persönlich beaufsichtigen, solange es keine Auffälligkeiten gibt. (BGH Urteil vom 15.11.2012, Az: I ZR 74/12)



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