Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2022



1. Erbrecht

1.1. Digitales Vermögen im Pflichtteilverzeichnis

Wer enterbt ist, hat grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil. Hierzu kann er Auskunftsansprüche geltend machen. Der Erbe muss zur Erteilung der Auskunft ein geordnetes Verzeichnis erstellen. Das Landgericht Heidelberg hat jetzt entschieden, dass in dem Verzeichnis auch alle Angaben zum digitalen Vermögen des Erblassers gemacht werden müssen. Dabei geht es um Bitcoins, gespeicherte Daten wie eMails, Photos, domains usw.

BGH, Beschluss vom 22.10.2014, Az: XII ZB 385/13
LG Heidelberg, Urteil vom 14.10.2021, Az: 1 O 42/21

1.2. Grabpflegekosten mindern den Pflichtteilsanspruch nicht

Die Kosten der Grabpflege werden bei der Berechnung des Nachlasswertes nicht abgezogen. Sie stellen keine Nachlassverbindlichkeit dar, auch wenn die Grabpflege testamentarisch verfügt wurde.

BGH, Urteil vom 26.05.2021, Az: IV ZR 174/20

1.3. Form eines Testaments

Ein Testament kann entweder beim Notar errichtet oder eigenhändig mit der Hand geschrie­ben werden. Bei einem gemeinsamen Testament von Ehegatten genügt es, wenn ein Ehegatte das Testament mit der Hand schreibt und beide Eheleute mit der Hand unterschreiben. Ein Verweis auf einen Ausdruck ist ungültig, auch wenn dieser unterschrieben ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof Ende letzten Jahres.

BGH, Beschluss vom 10.11.2021, Az: IV ZB 30/20

2. Bankrecht Dispositionszinsen

Der BGH hat entschieden, dass Dispositionszinsen klar, eindeutig und auf auffallende Weise anzugeben sind. In den entschiedenen Fällen hatten die Banken den Betrag nicht genau genannt. Hier hieß es in einem Fall „bis zu 10,90 p.a.“. In Klammern fand sich dann der Hinweis, dass sich der Zinssatz nach Dauer und Umfang der Kundenbeziehung richtet. In einem anderen Fall war der Zinssatz nicht im Preisaushang besonders hervorgehoben. Die Richter des BGH urteilten, dass Dispozinsen deutlich gegenüber den anderen Angaben zu einem Girokonto hervorgehoben werden müssen. Der Kunde müsse wissen, wie hoch die Kosten für den Dispokredit genau sind.

BGH Urteil vom 29.06.2021, Az: XI ZR 46/20

3. Familienrecht

Wenn es um Umgang oder elterliche Sorge geht, müssen Kinder grundsätzlich angehört werden. Die Richter des OLG Saarbrücken gingen davon aus, dass dies spätestens ab einem Alter des Kindes von drei Jahren erforderlich ist.

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 18.02.2022, Az: 6 UF 5/22

4. Gewerberaummietrecht

Die Frage, ob ein Mieter, der ein Einzelhandelsgeschäft in gewerblichen Mieträumen führt, bei einer pandemiebedingten Schließung weiter zur Mietzahlung verpflichtet ist, führt immer noch zu unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte. Der BGH hat Anfang 2022 entschie­den, dass für den Fall, dass die Geschäftsschließung auf einer hoheitlichen Maßnahme des Staates zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie beruht, ein Anspruch des Mieters auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage bestehen kann. Dabei sind auch die finanziellen Vorteile zu berücksichtigen, die der Mieter aus staatlichen Leistungen zum Ausgleich der pandemiebedingten Nachteile erhalten hat, entschied der BGH.

BGH, Urteil vom 12.01.2022, Az: XII ZR 8/21

5. Wohnungseigentumsrecht

Wer eine Wohnung kauft, sollte sich zuvor unbedingt über die Bausubstanz des gesamten Gebäudes informieren. Es ist nämlich möglich, dass ein Gebäude trotz eines anderslautenden Mehrheitsbeschlusses der Eigentümer saniert werden muss, selbst wenn hierdurch für jeden Eigentümer sehr hohe Kosten entstehen. In dem vorliegenden Fall beschlossen die Eigentümer eines baufälligen Parkhauses mehrheitlich, dieses nicht mehr zu sanieren. Der Eigentümer eines kleinen Teils des Parkhauses, der überstimmt worden war, klagte und bekam letztinstanzlich vor dem BGH recht. Der Beschluss der Eigentümer war nicht bindend, da hierdurch in die Substanz des klagenden Eigentümers eingegriffen wurde. Die Entscheidung ist deswegen so bedeutend, weil sie auch für Wohnungen zutrifft. In beiden Fällen gilt das WEG (Wohnungseigentumsgesetz).

BGH Urteil vom 15.10.2021, Az: V ZR 225/20

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