Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2022/2023



1. Erbrecht - Vorweggenommene Erbfolge

Wenn Eltern oder Groܟeltern eine vermietete Wohnung auf ihr minderjähriges Kind oder ein Enkelkind übertragen, ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich. Grund hierfür ist, dass der Erwerb einer vermieteten Wohnung nicht nur einen rechtlichen Vorteil darstellt, sondern dass das minderjährige Kind auch die Pflichten aus dem Mietvertrag übernehmen muss. Der Ergänzungspfleger darf die ܜbertragung des Wohnungseigentums genehmigen, eine weitere Genehmigung durch das Familiengericht ist damit nicht erforderlich.

(BGH, Urteil vom 28.04.2022, Az.: V ZB 4/21)

2. Notvertretungsrecht von Ehegatten in Gesundheitsfragen ab 01.01.2023

Ab dem Jahreswechsel haben nicht getrennt lebende Ehegatten das Recht, sich in Gesundheitsfragen gegenseitig zu vertreten, wenn der andere Ehegatte aufgrund von Krankheit oder Bewusstlosigkeit hierzu nicht in der Lage ist. Das Notvertretungsrecht gilt nur, wenn der Ehegatte, der erkrankt ist, keine andere Person durch eine Vorsorgevollmacht benannt hat und nur für längstens sechs Monate für Belange, die mit Gesundheitsfragen eng zusammenhängen, wie die Zustimmung zu ärztlichen Behandlungen oder deren Verweigerung, Abschluss von Verträgen für die Aufnahme in einem Krankenhaus oder Zwangsmaßnahmen wie Bettgitter etc. Da durch das neue Gesetz nur ein Teil der persönlichen Belange geregelt ist, ist es vorteilhaft, trotz der gesetzlichen Neuregelung, eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu errichten mit der das, was in gesundheitlichen Notsituationen und darüber hinaus geschehen soll, eindeutig geregelt wird. Viele der frei verfügbaren Formulare enthalten allerdings schwer nachvollziehbare Klauseln. Daher ist anwaltliche Beratung sinnvoll, damit die gewünschten Regelungen getroffen werden.

3. Fluggastrechte bei verpasstem Flug

In einem vom Oberlandesgericht Frankfurt entschiedenen Fall hatte die spätere Klägerin ihren Flug verpasst, da die Sicherheitskontrollen zu lange dauerten. Sie hatte daraufhin die Bundesrepublik Deutschland auf Schadensersatz verklagt. In dem verhandelten Fall hatte der Flughafen eine Empfehlung abgegeben, dass sich Passagiere zwei Stunden vor Abflug zum Check-in einfinden sollten. Die Klägerin war nachweisbar mehr als drei Stunden vor Abflug am Flughafen. Dort gab sie zunächst das groܟe Gepäck am Check-in Schalter auf. Die beklagte Bundesrepublik argumentierte, die Klägerin habe nach der Aufgabe des Gepäcks die Zeit vertrödelt. Nachweisbar stand die Passagierin aber bereits um 10:00 Uhr in der Schlange vor der Sicherheitskontrolle, obwohl das Gate erst um 11:30 Uhr schloss. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass jeder, der eine Flugreise antritt, die Sicherheitskontrollen am Flughafen passieren muss. Die Kosten des neu gebuchten Ersatzfluges und zusätzliche ܜbernachtungskosten musste die Bundesrepublik übernehmen.

(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.01.2022, Az.: 1 U 220/20)

4. Maklerrecht

Wenn ein Immobilienkaufvertrag durch eine Anfechtung nichtig wird, muss auch der Makler seine Provision zurückbezahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Makler etwas von den Gründen der Nichtigkeit wusste. In einem vom Landgericht Frankenthal entschiedenen Fall hatte der Makler ein ländlich gelegenes Haus mit "Idyllischem Wohnen" beworben. Später stellte sich heraus, dass ein Wohnen nur dann zulässig war, wenn auch der dazugehörige landwirtschaftliche Betrieb von den Käufern bewirtschaftet wurde. Daraufhin fochten die Käufer den Kaufvertrag mit Erfolg an. Später verlangten sie auch mit Erfolg die Maklerprovision zurück.

(Landgericht Frankenthal, Urteil vom 06.04.2022, Az.: 4 O 208/21)

5. Bankrecht - Kein Anspruch auf Schadensersatz bei grober Fahrlässigkeit des Kunden

Wer eine ܜberweisung mittels Onlinebanking veranlasst, muss genau prüfen, ob die IBAN des Empfängerkontos und der ܜberweisungsbetrag richtig sind. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Kunde von der Bank Schadensersatz verlangte, nachdem er auf eine Internetbetrügerei hereingefallen war. Bei der ܜberweisung war plötzlich ein Fenster mit der Aufschrift „Demo ܜberweisung“ auf dem Bildschirm erschienen. ܜberwiesen werden sollte im Rahmen dieser angeblichen „Demo ܜberweisung“ an einen Herrn Mustermann ein Betrag von über 9.000,00 €. Der Bankkunde gab daraufhin die TAN ein. Der Betrag wurde von seinem Konto an einen unbekannten Dritten überwiesen und die eigentlich gewünschte ܜberweisung unterblieb. Die Richter entschieden, dass der Bankkunde grob fahrlässig gehandelt habe. Er hätte den Betrag und das Empfängerkonto vergleichen müssen, an das er überweisen wollte.

(Landgericht Koblenz, Urteil vom 01.06.2022, Az.: 3 O 378/21)


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