Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Altersvorsorgekonto der Postbank


Bankkundin schließt mit Deutscher Postbank und Deutscher Postbank International S.A Luxemburg Vergleich wegen Altersvorsorgekonto.

Eine Kundin der Postbank hatte im Mai 2007 die Deutsche Postbank beauftragt bei der Deutschen Postbank International S.A Luxemburg ein sogenanntes "Altersvorsorgekonto" zu eröffnen. Hierfür überwies sie zunächst einen Betrag von 17.100 € und dann nochmals einen Betrag von 40.000 €.

In der Folgezeit hat die Kundin das Altersvorsorgekonto vorzeitig gekündigt, nachdem ihr aufgefallen war, dass dieses hohe Verluste aufwies. Hierdurch hat sich ein Verlust von über 16.000 € realisiert.

Sie verklagte daraufhin die Deutsche Postbank und die Deutsche Postbank International S.A Luxemburg gemeinsam auf Schadensersatz.

Im Gerichtsverfahren trug sie vor, dass sie vom Sachbearbeiter der Deutschen Postbank falsch beraten worden sei. Sie habe ihm mitgeteilt, dass sie auf jeden Fall eine sichere Geldanlage suchen würde. Zudem habe sie jederzeit über ihr Geld verfügen wollen. Auf die Möglichkeit, dass hohe Verluste auftreten können, sei sie nicht hingewiesen worden.

Bei dem Altersvorsorgekonto war eine Laufzeit bis zum Jahr 2040 vertraglich festgelegt. Die Klägerin wäre zu diesem Zeitpunkt über 70 Jahre alt gewesen. Sie führte hierzu aus: Wenn sie gewusst hätte, dass sie erst im Jahre 2040 real wieder über das Geld verfügen könne, hätte sie das Altersvorsorgekonto niemals eröffnet.

Bei dem Altersvorsorgekonto wurde gequotelt in Aktien und Rentenzertifikate investiert. Das Aktiensegment der Anlage sollte sich am Euro Stoxx 50 orientieren. Die Höhe des aktuellen Tageskurses der erworbenen Zertifikate hing von der restlichen Laufzeit, und dem aktuellen Zinsniveau ab. Die Kapitalgarantie sollte nur zum Laufzeitende, also erst im Jahre 2040 greifen.

Nach der Beweisaufnahme durch Vernehmung des damals zuständigen Sachbearbeiters der Postbank zur Frage wie die Kundin beraten worden war, wurde noch in der mündlichen Verhandlung ein Vergleich geschlossen, wonach die Bankkundin zwei Drittel des Klagebetrages, also über 10.000 € erhielt.

Landgericht Regensburg, AZ: 3 O 2580/09 (2)

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