| An wen wendet sich das Skript? | Das Skript wendet sich an alle, die in einer Partnerschaft leben, ohne verheiratet zu sein oder die gerade zusammenziehen wollen. |
| Worauf muss ich achten, wenn ich mit jemanden zusammenziehe ohne zu heiraten? | Hier kommt es auf die Situation, in der sich beide befinden an. Wenn noch kein Vermögen vorhanden ist, ist meistens nur zu klären, wer die Wohnung mietet und was mit der Wohnung und dem gemeinsamen Hausrat geschieht, wenn die Partnerschaft endet. Wenn Vermögen vorhanden ist, sollte geklärt werden, ob gegenseitige Ansprüche nach der Trennung bestehen. |
| Was kann ich machen, wenn mein Partner gewalttätig wird? | Dann ist eine Zuweisung der Wohnung nach dem Gewaltschutzgesetz möglich. |
| Habe ich einen Anspruch, wenn ich in die Immobilie meines Partners investiert habe? | Es kommen Ausgleichsansprüche in Betracht. |
| Habe ich einen Anspruch, wenn ich Arbeitsleistungen erbracht habe? | Es kommen Ausgleichsansprüche in Betracht. |
| Wer hat die elterliche Sorge für gemeinsame Kinder? | Wenn keine Sorgeerklärung abgegeben wurde und es keine Gerichtsentscheidung gibt, hat die Mutter die elterliche Sorge. In den meisten Fällen wird jedoch eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben. |
| Müssen nichteheliche Partner füreinander aufkommen? | Wenn ein Partner von Sozialleistungen abhängig wird, muss der andere hierfür aufkommen, wenn er selbst leistungsfähig ist. Solange die nichteheliche Gemeinschaft besteht, muss der andere Partner, wenn er leistungsfähig ist, die Kosten hierfür tragen. Ein Ausweg besteht, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet wird. Das heißt der gemeinsame Haushalt muss aufgelöst werden. |
| Was ist, wenn mein nichtehelicher Partner in ein Altenheim umzieht? | Wenn für die Unterbringung im Heim Sozialhilfe beantragt werden muss, muss der andere hierfür aufkommen, wenn er selbst leistungsfähig ist. Solange die nichteheliche Gemeinschaft besteht, muss der andere Partner, wenn er leistungsfähig ist, die Kosten hierfür tragen. Ein Ausweg besteht, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft beendet wird. Das heißt der gemeinsame Haushalt muss aufgelöst werden. |
| Wer erbt bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? | Der nichteheliche Partner erbt nicht, außer es gibt ein Testament oder einen Erbvertrag. |
| Wie hoch ist der steuerliche Freibetrag bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft? | Dies sind nur 20.000 EUR. Alles was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. |