Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 1994/1995
1. Kaufrecht
1.1. Gebrauchtwagenkauf
Wenn Sie vorhaben in der nächsten Zeit einen "neuen" Gebrauchtwagen
zu kaufen, ist folgende Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts für
Sie interessant.
Hiernach ist ein Gebrauchtwagenhändler verpflichtet, einen möglichen
Käufer auch ungefragt zu informieren, wenn es sich um ein Unfallfahrzeug
handelt. Das gilt nur dann nicht, wenn das Fahrzeug lediglich einen Blechschaden
erlitten hat.
Kommt der Gebrauchtwagenhändler dieser Verpflichtung nicht nach, kann
der Käufer entweder Schadensersatz oder Herabsetzung des Kaufpreises
verlangen. Er kann das Fahrzeug aber auch zurückgeben und den Kaufpreis
zurückverlangen.
1.2. Umtauschrecht
Oftmals gibt es gerade an Weihnachten Ärger, weil der neue Pullover,
den man geschenkt bekommen hat, nicht paßt oder gar einen Fehler hat.
Viele Einzelhändler räumen ihren Kunden ein Umtauschrecht ein. Es
heißt dann z.B. "Umtausch innerhalb von 14 Tagen". Der Kunde kann den
Pullover dann innerhalb von 14 Tagen problemlos umtauschen. Auf den Grund
für den Umtausch kommt es nicht an.
Schwieriger wird es, wenn der Pullover reduziert war. Oftmals steht dann
neben der Kasse ein Schild mit der Aufschrift "Reduzierte Ware ist vom Umtausch
ausgeschlossen". In diesen Fällen kann der Kunde den Pullover nicht deshalb
zurückbringen, weil er nicht paßt oder nicht mehr gefällt.
Hat der Pullover allerdings einen Fehler, z.B. eine Laufmasche, hat der Käufer
die Möglichkeit, Rückgängigmachung des Kaufs zu verlangen;
das heißt er gibt den Pullover zurück und erhält sein Geld
zurück. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Verkäufer ausdrücklich
darauf hingewiesen hat, daß es sich um Ware mit Fehlern handelt. Dann
muß der Käufer den Pullover auch dann behalten, wenn er die Laufmasche
erst später entdeckt.
2. Sozialrecht
1994 wurde auch das Sozialgesetzbuch I geändert. Neu ist, daß
Mutterschaftsgeld grundsätzlich unpfändbar ist. Das Mutterschaftsgeld
wird in den letzten 6 Wochen vor der Geburt und bis 8 Wochen nach der Geburt
gezahlt. Auch nach altem Recht war die Pfändung oftmals unzulässig.
Jetzt ist klargestellt, daß das Mutterschaftsgeld der Pfändung
vollkommen entzogen ist.
Die Unpfändbarkeit gilt allerdings nicht, wenn das Mutterschaftsgeld
aus einer Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubs (bis zur Vollendung
des dritten Lebensjahres des Kindes) stammt oder anstelle von Arbeitslosenhilfe
gewährt wird.
3. Mietrecht
3.1. Mietabänderungsvereinbarung
In der letzten Zeit wurden mehrere Fälle entschieden, bei denen der
Vermieter den Mieter mit der Bitte zu Hause aufgesucht hatte, eine Mietabänderungsvereinbarung
zu unterschreiben, wonach der Mieter eine höhere Miete bezahlen sollte.
Solche Abänderungsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig.
Die Richter hatten jedoch darüber zu entscheiden, ob hier das Haustürwiderrufsgesetz
Anwendung findet. Nach einer Entscheidung des Bayerischen Oberlandesgerichts
findet das Haustürwiderrufsgesetz dann keine Anwendung, wenn der Vermieter
als Privatmann handelt. Wenn allerdings eine vom Vermieter beauftragte Hausverwaltungs-GmbH
ohne vorherige Bestellung den Mieter aufsucht um eine Mietanpassungsvereinbarung
abzuschließen, findet das Haustürwiderrufsgesetz Anwendung. Das
heißt die Vereinbarung wird erst dann wirksam, wenn der Mieter sie
nicht innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich widerruft.
3.2. Gartenanteil
Das OLG Köln hatte jetzt einen Fall zu entscheiden, bei dem es zwischen
Vermieter und Mieter eines Einfamilienhauses zu Streitigkeiten gekommen war,
ob der Garten mitvermietet ist. Wenn im Mietvertrag Ort, Straße und
Hausnummer bezeichnet sind, ist der Garten mitvermietet, sofern sich nicht
aus dem Vertragstext etwas anderes ergibt. Das bedeutet im übrigen auch,
daß der Mieter das Obst, das im Garten wächst ernten und für
sich verwenden darf.
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg