Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 1995



1. Versicherungsrecht

1.1. Reisegepäckversicherung

Falls Sie in der nächsten Zeit in Urlaub fahren wollen, haben Sie vielleicht schon überlegt, ob Sie eine Reisegepäckversicherung abschließen sollten. Dabei ist zu beachten, daß auch derjenige, der eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, sein Gepäck trotzdem ständig gut im Auge behalten muß. Ansonsten kann die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistung verweigern. So hatte das Landgericht Verden einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Urlauber sein wertvolles Gepäck auf einem Kofferkuli untergebracht hatte, den er direkt hinter sich in einem Flughafen-Cafeshop abstellte. Die Richter urteilten, der Urlauber habe sich grob fahrlässig verhalten. Aus diesem Grunde war die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet. Ebenso urteilte das Oberlandesgericht Köln, bei einem Urlauber, der sein Reisegepäck, das lediglich aus einem Koffer bestand, in der Nacht auf einem Privatgrundstück mit Umzäunung im verschlossenen Fahrzeug zurückgelassen hatte. Die Richter vertraten die Ansicht, der Urlauber hätte das Reisegepäck in seine Unterkunft mitnehmen müssen.

1.2. Gebäudeversicherung

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof können 10-Jahres-Verträge auch in der Gebäudeversicherung vorzeitig gekündigt werden. Mit dieser Entscheidung dehnt der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur privaten Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherung auch auf Gebäudeversicherungen aus. Diese Entscheidung betrifft allerdings nur Verträge, die vor 1991 abgeschlossen wurden. Bei später geschlossenen Verträgen ist das Recht auf vorzeitige Kündigung ausgeschlossen, wenn das Versicherungsunternehmen vor dem Vertragsschluß auch kürzere Laufzeiten angeboten hat. Gleichzeitig muß das Versicherungsunternehmen bei Laufzeiten ab fünf Jahren einen Prämienrabatt eingeräumt haben.

2. Telefon / Telefax

2.1. Sendebericht

Für diejenigen von Ihnen, die ein Telefax besitzen ist folgende Entscheidung des Bundesgerichtshofs interessant. Die meisten Telefaxgeräte drucken nach dem Abschluß der Übermittlung des Schriftstückes einen Sendebericht mit den Vermerk "OK" aus. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeigt der Sendebericht mit der Bemerkung "OK" lediglich die Herstellung der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an. Darüber, ob der Inhalt eines Schriftstückes tatsächlich beim Empfänger angekommen ist, sagt der Sendebericht nichts aus. Wenn es bei einer Erklärung, also z. B. bei der Kündigung eines Mietvertrages, auf den Zugang der Erklärung ankommt, sollte daher keinesfalls ein Telefaxgerät verwendet werden. In diesem Falle muß der Zugang durch andere Weise, also zum Beispiel durch ein Einschreiben mit Rückschein, oder durch einen Boten, der das Schriftstück persönlich überbringt, gesichert werden.

2.2. falsche Rufnummer

Das Oberlandesgericht Hamm hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem der Kunde ein Telefon neu beantragt hatte. Die Telekom hatte in der Auftragsbestätigung eine falsche Rufnummer mitgeteilt. Daraufhin hatte der Kunde seine Visitenkarte mit der falschen Telefonnummer bedrucken lassen. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm haftet die Telekom für den Schaden, der dem Telefonkunden hierdurch entstanden ist.

3. Steuerrecht

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zugunsten der Arbeitnehmer geändert, die nicht verheiratet sind und unter der Woche aus beruflichen Gründen in einer Zweitwohnung an ihrem Arbeitsort wohnen. Der BFH hat bei diesen Arbeitnehmern jetzt die doppelte Haushaltsführung anerkannt, auch wenn der Arbeitnehmer im eigenen Heimathaushalt allein lebt. Das hat zur Folge, daß der Arbeitnehmer die Kosten der doppelten Haushaltsführung, wie zum Beispiel Kosten für Unterkunft und Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten abziehen kann.

... zur Homepage zum Inhaltsverzeichnis zum Anfang des Dokuments

© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg