Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 1995
1. Versicherungsrecht
1.1. Reisegepäckversicherung
Falls Sie in der nächsten Zeit in Urlaub fahren wollen, haben Sie
vielleicht schon überlegt, ob Sie eine Reisegepäckversicherung
abschließen sollten. Dabei ist zu beachten, daß auch derjenige,
der eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen hat, sein Gepäck
trotzdem ständig gut im Auge behalten muß. Ansonsten kann die
Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit ihre Leistung verweigern.
So hatte das Landgericht Verden einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Urlauber
sein wertvolles Gepäck auf einem Kofferkuli untergebracht hatte, den
er direkt hinter sich in einem Flughafen-Cafeshop abstellte. Die Richter
urteilten, der Urlauber habe sich grob fahrlässig verhalten. Aus diesem
Grunde war die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet. Ebenso urteilte
das Oberlandesgericht Köln, bei einem Urlauber, der sein Reisegepäck,
das lediglich aus einem Koffer bestand, in der Nacht auf einem Privatgrundstück
mit Umzäunung im verschlossenen Fahrzeug zurückgelassen hatte.
Die Richter vertraten die Ansicht, der Urlauber hätte das Reisegepäck
in seine Unterkunft mitnehmen müssen.
1.2. Gebäudeversicherung
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof können 10-Jahres-Verträge
auch in der Gebäudeversicherung vorzeitig gekündigt werden. Mit
dieser Entscheidung dehnt der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zur
privaten Hausrat-, Unfall- und Haftpflichtversicherung auch auf Gebäudeversicherungen
aus. Diese Entscheidung betrifft allerdings nur Verträge, die vor 1991
abgeschlossen wurden. Bei später geschlossenen Verträgen ist das
Recht auf vorzeitige Kündigung ausgeschlossen, wenn das Versicherungsunternehmen
vor dem Vertragsschluß auch kürzere Laufzeiten angeboten hat.
Gleichzeitig muß das Versicherungsunternehmen bei Laufzeiten ab fünf
Jahren einen Prämienrabatt eingeräumt haben.
2. Telefon / Telefax
2.1. Sendebericht
Für diejenigen von Ihnen, die ein Telefax besitzen ist folgende Entscheidung
des Bundesgerichtshofs interessant. Die meisten Telefaxgeräte drucken
nach dem Abschluß der Übermittlung des Schriftstückes einen
Sendebericht mit den Vermerk "OK" aus. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs
zeigt der Sendebericht mit der Bemerkung "OK" lediglich die Herstellung
der Verbindung zwischen Sende- und Empfangsgerät an. Darüber,
ob der Inhalt eines Schriftstückes tatsächlich beim Empfänger
angekommen ist, sagt der Sendebericht nichts aus. Wenn es bei einer Erklärung,
also z. B. bei der Kündigung eines Mietvertrages, auf den Zugang der
Erklärung ankommt, sollte daher keinesfalls ein Telefaxgerät verwendet
werden. In diesem Falle muß der Zugang durch andere Weise, also zum
Beispiel durch ein Einschreiben mit Rückschein, oder durch einen Boten,
der das Schriftstück persönlich überbringt, gesichert werden.
2.2. falsche Rufnummer
Das Oberlandesgericht Hamm hatte über einen Fall zu entscheiden, bei
dem der Kunde ein Telefon neu beantragt hatte. Die Telekom hatte in der
Auftragsbestätigung eine falsche Rufnummer mitgeteilt. Daraufhin hatte
der Kunde seine Visitenkarte mit der falschen Telefonnummer bedrucken lassen.
Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm haftet die Telekom für
den Schaden, der dem Telefonkunden hierdurch entstanden ist.
3. Steuerrecht
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat seine Rechtsprechung zugunsten der Arbeitnehmer
geändert, die nicht verheiratet sind und unter der Woche aus beruflichen
Gründen in einer Zweitwohnung an ihrem Arbeitsort wohnen. Der BFH hat
bei diesen Arbeitnehmern jetzt die doppelte Haushaltsführung anerkannt,
auch wenn der Arbeitnehmer im eigenen Heimathaushalt allein lebt. Das hat
zur Folge, daß der Arbeitnehmer die Kosten der doppelten Haushaltsführung,
wie zum Beispiel Kosten für Unterkunft und Mehraufwendungen für
Verpflegung als Werbungskosten abziehen kann.
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg