Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 1996
1. Kaufrecht
1.1. Möbelkauf
Falls Sie vorhaben neue Möbel zu kaufen ist folgende Entscheidung des
Ober-landesgerichts Koblenz interessant. Nach Ansicht der Richter ist die
auf der Empfangsbestätigung vieler Möbelhäuser aufge-druckte
Klausel "Ware in einwandfreiem Zustand erhalten" unwirksam. Der Kunde darf
durch eine vorformulier-te Vertragsklausel nicht unangemessen benachteiligt
werden, da er Mängel an den Möbeln oftmals erst dann entdeckt, wenn
er die Möbel genau untersucht hat.
1.2 Unfall bei Probefahrt
Für diejenigen, die beabsichtigen ihr Kraftfahrzeug privat zu verkaufen
oder von einem Privatmann ein Kfz zu kaufen, ist folgende Entscheidung des
Oberlandesgerichts Köln von Bedeutung. Wenn der Kaufinteressent auf der
Probefahrt einen Unfall verursacht, muß er den Schaden an dem Kfz bezahlen.
2. Mietrecht
In der letzten Zeit sind die Preise auf dem Wohnungsmarkt gesunken. Viele
Mieter beabsichtigen daher in eine preisgünstigere Mietwohnung zu ziehen.
Manche Miet-verträge sind jedoch für mehrere Jahre fest abgeschlossen
und können deshalb nicht ohne weiteres gekündigt werden.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat der
Mieter jedoch die Möglichkeit den Vermieter um Zustimmung zur Untervermietung
der gesamten Wohnung zu bitten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur
Untervermietung
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat der
Mieter jedoch die Möglichkeit den Vermieter um Zustimmung zur Untervermietung
der gesamten Wohnung zu bitten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur
Untervermietung oder antwortet er innerhalb der gesetzten Frist nicht, so
kann der Mieter die Wohnung mit einer dreimonatigen Frist kündigen.
3. Arbeitsrecht
Für diejenigen Arbeitnehmer, die mit ihrem eigenen Kfz für ihren
Arbeitgeber unterwegs sind, ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
von Bedeutung, wonach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die am Fahrzeug des
Arbeitnehmers entstandenen Unfallschäden zu ersetzen hat, wenn das
Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich
eingesetzt wurde.
4. Reiserecht
4.1. Pauschalreise
Wenn die Leistung auf einer Pauschalreise nicht ordnungsgemäß
erbracht wird, hat der Reisende gegen den Reiseveranstalter einen Anspruch
auf Minderung des Reisepreises. Ein Mangel liegt zum Beispiel vor, wenn
der Reisende ein Zimmer mit Meerblick gebucht hat, vom Zimmer aus aber nur
ein Hinterhof zu sehen ist. Hierbei ist es jedoch wichtig, daß der
Reisende noch am Urlaubsort gegenüber der örtlichen Reiseleitung
oder gegenüber dem Reiseveranstalter rügt, daß die Reise
nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Auf einer 16tägigen Amazonasrundreise mußte ein Urlauber, der
ein Einzelzimmer gebucht hatte, in vier Nächten in einem Raum mit einem
Schnarcher schlafen. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Königstein konnte
der Urlauber den Preis der Reise in Höhe des auf vier Tage entfallenden
Reisepreises mindern.
4.2. Sonderangebotsreise
Das Landgericht Hamburg hatte jetzt die Frage zu entscheiden, ob bei einer
Sonderangebotsreise auch der Inhalt des Reisekataloges oder nur der Inhalt
des Prospektes, mit dem für das Sonderangebot geworben wird, gilt.
Nach Auffassung der Richter ist der Inhalt des Reisekataloges im vollem
Umfang gültig, wenn nicht auf dem Sonderangebot ausdrücklich vermerkt
ist, daß der Katalog hier nicht gelten soll.
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg