Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2000/2001
1. Kindergeld
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes muss an Eltern, deren
Kind nach einer Ausbildung ins Berufsleben eintritt oder das während
der Ausbildung heiratet, das Kindergeld jetzt für all die Monate gezahlt
werden, in denen sich der Jugendliche in Berufsausbildung befindet und die
Einkommensgrenzen nicht überschritten sind.
In der Vergangenheit kam es lediglich auf die Höhe des Jahreseinkommens
an. Aus diesem Grunde haben die Eltern für das Jahr, in dem das Kind
die Berufsausbildung abgeschlossen oder geheiratet hat, in der Regel kein
Kindergeld mehr erhalten.
Dies hat sich jetzt geändert. Kindergeld muss so lange gezahlt werden,
wie der Jugendliche sich in Ausbildung befindet, sofern die Einkommensgrenze
nicht bereits durch das Ausbildungsgehalt überschritten ist. Die Einkommensgrenze
liegt derzeit nach Abzug der Werbungskosten bei DM 13.500,00 pro Jahr. Bei
sechs Ausbildungsmonaten beträgt die Grenze demnach DM 6.750,00.
2. Bankrecht
2.1 Oderkonto
Wenn ein Girokonto auf den Namen beider Ehegatten als Oderkonto geführt
wird, bedeutet dies, dass jeder Ehegatte ohne Zustimmung des anderen Ehegatten
über das Konto verfügen kann. Nach einer Entscheidung des OLG Köln
spricht eine Vermutung dafür, dass das Guthaben auf dem Girokonto auch
beiden Ehegatten je zur Hälfte zusteht.
Etwas anderes gilt jedoch bei einem Oder- Wertpapierdepot. Hier muss jeder
Ehegatte nachweisen, wieviel ihm zusteht.
2.2 Allgemeine Aufklärungspflichten
Ein Gesellschafter eines Immobilienfonds hatte seinen Gesellschaftsanteil
von einer Bank als Darlehen erhalten. Die Initiatoren des Immobilienfonds
verwendeten einen großen Teil des Kapitals der Gesellschafter aber
nicht, wie vereinbart, für den Erwerb des Grundstücks und die Errichtung
der Gebäude, sondern für sich selbst. Der Kunde wollte jetzt gegenüber
der Bank Schadensersatzansprüche geltend machen. Der BGH entschied,
dass ein Schadenersatz nicht möglich ist, da die Bank keine Pflichten
verletzt hatte. Eine Aufklärungspflicht der Bank wegen der Gefahren
und Risiken bei der Verwendung eines Darlehens besteht nicht.
3. Reisevertragsrecht
Die Reiseveranstalter reagieren auf ihre Art auf die gestiegenen Treibstoffkosten.
Viele Pauschalreiseunternehmen verwenden eine allgemeine Geschäftsbedingung,
wonach der Reisepreis erhöht werden kann, wenn sich die Treibstoffkosten
erhöhen.Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Kleve muss hier genau
aufgeführt werden, wie sich die Erhöhung des Reisepreises berechnet,
damit der Kunde die Berechtigung der Preiserhöhung prüfen kann.
Der Kunde muss beim Abschluss des Reisevertrages bereits erkennen können,
in welchem Umfang Preiserhöhungen auf ihn zukommen können.
4. Kindesunterhalt
Am 1.1.2001 tritt ein neues Gesetz in Kraft, wonach das Kindergeld bei der
Berechnung des Unterhalts gegebenenfalls nur zum Teil berücksichtigt
wird. Dies kann mehr Unterhalt bedeuten. In den Genuß der Änderung
kommt jedoch nur, wer rechtzeitig einen Antrag stellt. Damit der Unterhalt
für den Monat Januar 2001 noch beantragt werden kann, müssen die
Abänderungsanträge bis spätestens 31.12.2000 bei Gericht eingegangen
sein. Wir haben alle Mandantinnen, für die wir in Unterhaltsfragen tätig
geworden sind, bereits detaillierter informiert.
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg