Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2001
1. Familienrecht
1.1. Ehegattenunterhalt
Nach einer neuen Entscheidung des BGH erhalten geschiedene Frauen, die während
der Ehe nicht erwerbstätig waren, jetzt höheren Unterhalt als früher.
Das Gehalt, das eine Frau erst nach der Scheidung verdient, ist als Maßstab
für den Wert ihrer bisherigen Familienarbeit anzusehen. Der Unterhaltsanspruch
von Frauen, die erst nach der Trennung eine Erwerbstätigkeit aufgenommen
haben, erhöht sich damit in vielen Fällen. Dies gilt allerdings
dann nicht, wenn der Ehemann nicht leistungsfähig ist. Ab 01.07.2001
steigt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen von DM 1.500,00 auf DM 1.640,00.
1.2. Kindesunterhalt
Zum 01.07.2001 sind die Sätze der Düsseldorfer Tabelle erhöht
worden. Seit 01.12.2000 wird das Kindergeld, wie ich bereits bei der Mandanteninformation
Winter 2000/2001 mitgeteilt habe, nur noch teilweise angerechnet. Wenn ein
oder zwei Kinder vorhanden sind, steht diesen folgender Mindestunterhalt zu:
Alter
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1 - 5 Jahre
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6 - 11 Jahre
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12 - 17 Jahre
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Mindestunterhalt
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DM 360,00
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DM 444,00
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DM 525,00
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2. Bankrecht
2.1. Schadensersatzpflicht einer Bausparkasse
Üblicherweise haftet eine Bausparkasse nur für das Verschulden
ihrer Mitarbeiter. Nach einer neuen Entscheidung des BGH hat eine Bausparkasse
auch für das Verhalten eines selbständigen Untervermittlers einzustehen,
wenn dieser die Kunden arglistig getäuscht hat. In dem jetzt entschiedenen
Fall hatte der selbständige Untervermittler den Kunden falsch über
die monatliche Belastung beraten. Die Bausparkasse musste dafür haften.
2.2. Pfändung in Kreditlinie
Wer einem anderen Geld schuldet, der muss damit rechnen, dass dieser eine
Pfändung seines Dispokredits herbeiführt. Er muss also bei der
Bank Schulden machen, um seine ursprüngliche Schuld bezahlen zu können.
Falls ein Dispokredit mit der Bank aber nicht vereinbart ist, sondern die
Überziehung nur geduldet wird, ist eine Pfändung nicht möglich,
entschied der BGH.
3. Straßenverkehrsrecht
Der Halter eines Kraftfahrzeuges muss auch dann mit Abschleppkosten rechnen,
wenn das Fahrzeug geparkt wurde, noch bevor Halteverbotszeichen aufgestellt
wurden. In dem vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatte der
Halter zunächst ordnungsgemäß geparkt und dann mehrere Tage
nicht mehr nach seinem Auto gesehen. In der Zwischenzeit waren Halteverbotsschilder
aufgestellt worden.
4. Versicherungsrecht
Wer einen Unfall verursacht hat, muss dies unbedingt innerhalb einer Woche
seiner Versicherung melden. Nach einer Entscheidung des OLG Koblenz kann
er sonst den Versicherungsschutz verlieren. In dem entschiedenen Fall hatte
eine Autofahrerin nach fünf Wochen der Versicherung lediglich den Ausgang
des Gerichtsverfahrens mitgeteilt. Die Autofahrerin musste ihren Schaden
selbst bezahlen.
5. Maklerrecht
Üblicherweise bleibt der einmal entstandene Provisionsanspruch eines
Maklers bestehen, auch wenn der Käufer den Vertrag kündigt, zurücktritt
oder wenn der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wird. Nach einer Entscheidung
des BGH kann eine bereits bezahlte Maklerprovision ausnahmsweise dann zurückverlangt
werden, wenn der Verkäufer einen Baumangel arglistig verschwiegen hat.
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg