Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2001/2002
1. Gesetzesänderungen
Am 02.01.2002 treten mehrere wichtige Gesetzesänderungen in Kraft. Für
Sie sind in jedem Fall die Ãnderungen wichtig, durch die die Rechte
der Käufer gestärkt werden.
In Zukunft muss der Verkäufer dafür einstehen, dass die Werbeangaben
des Herstellers richtig sind. Ein Fehler einer Kaufsache liegt auch dann
vor, wenn der Verkäufer die Sache mit einer mangelhaften Montageanleitung
geliefert hat. Dies dürfte insbesondere bei Selbstbaumöbeln, Computern
und anderen Elektronikartikeln Auswirkungen haben.
Wenn sich innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf ein Mangel herausstellt,
wird im Gegensatz zur früheren Rechtslage vermutet, dass dieser bereits
bei der Ãbergabe der Sache bestanden hat. Das heiÃt, der Verkäufer
muss beweisen, dass die Sache mangelfrei war. Der Käufer muss jetzt
aber dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, innerhalb der der
Verkäufer eine mangelfreie Sache nachliefern oder nachbessern kann.
Danach hat der Käufer das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten.
Wenn die Nachlieferung oder Nachbesserung ganz unmöglich oder dem Käufer
nicht zuzumuten ist, entfällt die Verpflichtung des Käufers vor
dem Rücktritt oder der Minderung eine angemessene Frist zu setzen. Eine
Fristsetzung ist z. B. dann nicht erforderlich, wenn ein als unfallfrei verkauftes
Fahrzeug in Wirklichkeit einen schweren Verkehrsunfall hatte.
Im Kaufrecht wurde die Verjährungsfrist also die Frist, innerhalb der
der Käufer Ansprüche geltend machen kann, von bisher 1/2 Jahr auf
zwei Jahre erhöht.
2. Winterdienst und Sorgfaltspflicht von FuÃgängern
Der Hauseigentümer hat im Winter eine Pflicht zu räumen und zu
streuen. Das bedeutet, dass vor Beginn des Berufsverkehrs die Räumung
und Streuung abgeschlossen sein muss. Bei leichten, von längeren Pausen
unterbrochenen Schneefällen muss schon während des Schneefalles
mit groben Streumitteln gestreut werden. Die Wirksamkeit der StreumaÃnahmen
muss nach ständiger Rechtsprechung auch immer wieder kontrolliert werden.
Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg muss allerdings ein FuÃgänger
bei anhaltendem Eisregen, der dazu führt, dass das Glatteis sich ständig
erneuert, eine ungefährliche Umgehung benutzen, sofern dies möglich
ist.
3. Bankrecht
Eine Bank kann für eine Kreditberatung, die nicht zum Abschluss eines
Darlehensvertrages führt, keine Aufwandsentschädigung verlangen.
Die Richter des Oberlandesgerichts Dresden begründeten dies so, dass
der Bankkunde bis zum Schluss die Möglichkeit haben muss, den geplanten
Kreditvertrag doch nicht abzuschlieÃen.
4. Wertverfall von Telefonkarten ist unzulässig
Der Verfall des Restguthabens beim Ablauf der Gültigkeit von Telefonkarten
ist unwirksam. Zulässig wäre lediglich die zeitliche Beschränkung
der Kartennutzung. Der ersatzlose Verfall ist nach einer Entscheidung des
Bundesgerichtshofs jedoch unzulässig.
5. Unterhalt
Auch Kinder haben gegenüber ihren Eltern eine Unterhaltsverpflichtung.
Hierbei beträgt der Selbstbehalt mindestens 2.450,00 DM, ab 01.02.2002
1.250 . Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg ist der Bedarf der
eigenen Familie vorrangig zu berücksichtigen. AuÃerdem können
Sparleistungen, die sich in einem angemessenen Rahmen bewegen, ebenfalls
berücksichtigt werden. Die Richter begründen dies damit, dass die
Zahlung von Elternunterhalt nicht dazu führen darf, dass keine Mittel
für unvorhergesehene Ausgaben der eigenen Familie mehr vorhanden sind.
Nach einer neuen Entscheidung des OLG Köln können die Kinder auch
angemessene Fahrtkosten für den Besuch der im Pflegeheim untergebrachten
Eltern vom Einkommen abziehen.
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg