Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2002/2003
1. Neues Schadensersatzrecht
Am 01.08.2002 ist ein neues Schadensersatzrecht in Kraft getreten. Folgende
Neuerungen sind von besonderer Bedeutung:
1.1. Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur
Wer nach einem Verkehrsunfall sein Kfz nicht reparieren lässt, kann
wie bisher aufgrund der fiktiven Kosten abrechnen. Das heißt er macht
die Kosten geltend, die er bei einer Reparatur in der Werkstatt hätte
bezahlen müssen. Im Gegensatz zu früher darf allerdings die MwSt,
die hier angefallen wäre, nicht mehr berücksichtigt werden.
1.2. Haftungsalter
Kinder haften jetzt erst ab einem Alter von zehn Jahren für fahrlässig
herbeigeführte Schäden. In der Vergangenheit war dies bereits ab
dem 7. Geburtstag der Fall.
2. Versicherungsrecht
Wer bei seiner Versicherung eine Schadensmeldung abgibt, muss äußerst
sorgfältig vorgehen und darauf achten, dass sämtliche Fragen der
Versicherung genau und richtig beantwortet werden. Bei Unsicherheiten sollten
Sie sich unbedingt gesondert mit der Versicherung in Verbindung setzen und
den Sachverhalt schriftlich genau schildern. Dies wird durch die beiden aktuellen
Urteile verdeutlicht.
2.1. Hausratversicherung
Nach einem Diebstahl hatte der Versicherungsnehmer irrtümlich angegeben,
der entwendete Schmuck sei erst vor einem Jahr gekauft worden, obwohl er
Teile des Schmucks schon mehrere Jahre früher erworben hatte. Das OLG
Köln entschied, die Versicherung müsse wegen der Falschangabe nicht
bezahlen.
2.2. Fahrzeugversicherung
Wer bei einem Fahrzeugdiebstahl die Frage "Wurde Ihnen bereits schon einmal
ein Fahrzeug entwendet?" mit "nein" beantwortet, hat diese nach einer Entscheidung
des OLG Köln auch dann falsch beantwortet, wenn er nur der Fahrer des
seiner Ehefrau gehörenden Fahrzeuges, das entwendet wurde, war. Die
Versicherung muss dann nicht zahlen.
3. Hochwasserschäden in Mietwohnungen
Wenn der Vermieter einer Wohnung von einer Hochwassergefahr weiß, muss
er alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen treffen, damit kein
Wasser in die Wohnung eindringt. Ansonsten kann der Mieter nach einer Entscheidung
des Landgerichts Köln Schadensersatz geltend machen. Das gilt nach einem
Urteil des Landgerichts Berlin jedoch dann nicht, wenn der Schaden aufgrund
eines ungewöhnlich starken Platzregens eingetreten ist.
4. Schadensersatzpflicht des Sachverständigen
Oftmals sind Gutachten Entscheidungsgrundlagen beim Immobilienkauf. Der Gutachter,
der ein falsches Gutachten erstellt hat, haftet auch möglichen Käufern
gegenüber, wenn ihm bekannt ist, dass das Gutachten dazu dienen soll,
die Immobilie zu verkaufen. Ein Sachverständiger, der etwa den Wert
eines Hauses zu hoch angesetzt, oder Mängel übersehen hat, muss
möglicherweise einem Käufer den Schaden ersetzen. Dies entschied
der Bundesgerichtshof.
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg