1. Bank- und Versicherungsrecht
1.1 Beratungspflichten bei der Anlagenvermittlung
Wenn ein Anlagevermittler Auskunft zur Sicherheit einer Kapitalanlage erteilt,
muss er selbst entweder die Sicherheit genau prüfen oder den Kunden
darauf hinweisen, dass er dies nicht getan hat. Ansonsten haftet er für
den Schaden, der dem Kunden entstanden ist.
(BGH Urteil vom 11.09.2003, NJW 2003 VI, Az:
III ZR 381/02
)
1.2 Beschränkung der Haftung bei der Bürgschaft
Wer für einen anderen bei der Bank bürgt, kann seine
Haftung auf einen bestimmten Betrag beschränken (Höchstbetragsbürgschaft).
Bisher konnte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden,
dass die Bürgschaft zusätzlich Zinsen, Provisionen und Kosten
umfasst. Der Betrag der Höchstbetragsbürgschaft konnte deswegen
weit höher sein, als summenmäßig angegeben. Der Bundesgerichtshof
hat jetzt seine Rechtsprechung geändert. Der Bürge haftet
jetzt für Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner nur
noch bis zum vereinbarten Höchstbetrag.
(BGH Urteil vom 18.7.2002 Az:
IX ZR 294/00
)
1.3 Pfändung in Lebensversicherungen
Wenn ein Versicherungsnehmer das Bezugsrecht für die
Auszahlung seiner Lebensversicherung für den Fall des Erlebens unwiderruflich
auf einen Dritten überträgt, hat der Versicherungsnehmer selbst
keine Rechte mehr daran. Nach einer Entscheidung des BGH
können auch seine Gläubiger nicht mehr in den Versicherungsvertrag
pfänden.
(BGH Urteil vom 18.06.2003, Az:
IV ZR 59/02
)
2. Familienrecht
2.1 Ehegattenunterhalt
Wer von seinem geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangt, profitierte in
der Vergangenheit oft davon, dass der geschiedene Ehepartner eine neue Ehe
einging und hierbei den Splittingvorteil erhielt. Nach einer Entscheidung
des Bundesverfassungsgerichts ist dies nicht mehr möglich.
Der Splittingvorteil darf nur den Partnern der neuen Ehe zugute kommen.
Das bedeutet, dass geschiedene Ehefrauen in Zukunft in vielen Fällen
weniger Unterhalt bekommen. Titel aus der Vergangenheit können abgeändert
werden. Zu viel gezahlter Unterhalt kann jedoch nicht zurückgefordert
werden.
(BVerfG Beschlüsse vom 07.10.2003, Az:
1 BvR 246/93 1 BvR 2298/94
)
2.2 Kindesunterhalt
Eine geschiedene Ehefrau, die in der zweiten Ehe weitere Kinder versorgt,
muss nach einer Entscheidung des BGH eine Nebentätigkeit
aufnehmen, um für ein Kind aus erster Ehe Unterhalt bezahlen zu können.
Wenn sie diese Tätigkeit nicht aufnimmt, werden ihr die Einkünfte,
die sie durch die Nebentätigkeit erzielen könnte, als fiktives
Einkommen zugerechnet. Hiernach berechnet sich dann der Unterhalt.
(BGH, Urteil vom 12.11.2003, Az:
XII ZR 111/01
)
3. Straßenverkehrsrecht
Wer einen Mietwagen ausleiht, sollte sich den Vertrag genau durchlesen und
bei einem Unfall unbedingt die Polizei holen. Das OLG Koblenz hatte jetzt
eine Klausel für wirksam angesehen, mit der das Mietwagenunternehmen
verlangt hatte, dass der Mietwagenfahrer bei einem Unfall immer die Polizei
rufen solle. Andernfalls müsse er den Schaden selbst bezahlen.
(OLG Koblenz Urteil vom 26.08.2003, Az:
12 U 980/01)
4. Neuwagenkauf
Wer einen Neuwagen kauft, kann den Kaufvertrag wieder rückgängig
machen, wenn er später feststellt, dass das gekaufte Modell zum Zeitpunkt
des Verkaufs überhaupt nicht mehr hergestellt wird. Die Richter des
Bundesgerichtshofs begründeten dies damit, dass ein Fahrzeug dann nicht
mehr fabrikneu ist, sobald ein Nachfolgemodell hergestellt wird.
(BGH Urteil vom 15.10.2003, Az:
VIII ZR 227/02
)
© Rechtsanwältin Gudrun
Fuchs, Regensburg