Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2003/2004



1. Bank- und Versicherungsrecht

1.1 Beratungspflichten bei der Anlagenvermittlung

Wenn ein Anlagevermittler Auskunft zur Sicherheit einer Kapitalanlage erteilt, muss er selbst entweder die Sicherheit genau prüfen oder den Kunden darauf hinweisen, dass er dies nicht getan hat. Ansonsten haftet er für den Schaden, der dem Kunden entstanden ist.
(BGH Urteil vom 11.09.2003, NJW 2003 VI, Az: III ZR 381/02 )

1.2 Beschränkung der Haftung bei der Bürgschaft

Wer für einen anderen bei der Bank bürgt, kann seine Haftung auf einen bestimmten Betrag beschränken (Höchstbetragsbürgschaft). Bisher konnte in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, dass die Bürgschaft zusätzlich Zinsen, Provisionen und Kosten umfasst. Der Betrag der Höchstbetragsbürgschaft konnte deswegen weit höher sein, als summenmäßig angegeben. Der Bundesgerichtshof hat jetzt seine Rechtsprechung geändert. Der Bürge haftet jetzt für Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner nur noch bis zum vereinbarten Höchstbetrag.
(BGH Urteil vom 18.7.2002 Az: IX ZR 294/00 )

1.3 Pfändung in Lebensversicherungen

Wenn ein Versicherungsnehmer das Bezugsrecht für die Auszahlung seiner Lebensversicherung für den Fall des Erlebens unwiderruflich auf einen Dritten überträgt, hat der Versicherungsnehmer selbst keine Rechte mehr daran. Nach einer Entscheidung des BGH können auch seine Gläubiger nicht mehr in den Versicherungsvertrag pfänden.
(BGH Urteil vom 18.06.2003, Az: IV ZR 59/02 )

2. Familienrecht

2.1 Ehegattenunterhalt

Wer von seinem geschiedenen Ehepartner Unterhalt verlangt, profitierte in der Vergangenheit oft davon, dass der geschiedene Ehepartner eine neue Ehe einging und hierbei den Splittingvorteil erhielt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist dies nicht mehr möglich. Der Splittingvorteil darf nur den Partnern der neuen Ehe zugute kommen. Das bedeutet, dass geschiedene Ehefrauen in Zukunft in vielen Fällen weniger Unterhalt bekommen. Titel aus der Vergangenheit können abgeändert werden. Zu viel gezahlter Unterhalt kann jedoch nicht zurückgefordert werden.
(BVerfG Beschlüsse vom 07.10.2003, Az: 1 BvR 246/93 1 BvR 2298/94 )

2.2 Kindesunterhalt

Eine geschiedene Ehefrau, die in der zweiten Ehe weitere Kinder versorgt, muss nach einer Entscheidung des BGH eine Nebentätigkeit aufnehmen, um für ein Kind aus erster Ehe Unterhalt bezahlen zu können. Wenn sie diese Tätigkeit nicht aufnimmt, werden ihr die Einkünfte, die sie durch die Nebentätigkeit erzielen könnte, als fiktives Einkommen zugerechnet. Hiernach berechnet sich dann der Unterhalt.
(BGH, Urteil vom 12.11.2003, Az: XII ZR 111/01 )

3. Straßenverkehrsrecht

Wer einen Mietwagen ausleiht, sollte sich den Vertrag genau durchlesen und bei einem Unfall unbedingt die Polizei holen. Das OLG Koblenz hatte jetzt eine Klausel für wirksam angesehen, mit der das Mietwagenunternehmen verlangt hatte, dass der Mietwagenfahrer bei einem Unfall immer die Polizei rufen solle. Andernfalls müsse er den Schaden selbst bezahlen.
(OLG Koblenz Urteil vom 26.08.2003, Az: 12 U 980/01)

4. Neuwagenkauf

Wer einen Neuwagen kauft, kann den Kaufvertrag wieder rückgängig machen, wenn er später feststellt, dass das gekaufte Modell zum Zeitpunkt des Verkaufs überhaupt nicht mehr hergestellt wird. Die Richter des Bundesgerichtshofs begründeten dies damit, dass ein Fahrzeug dann nicht mehr fabrikneu ist, sobald ein Nachfolgemodell hergestellt wird.
(BGH Urteil vom 15.10.2003, Az: VIII ZR 227/02 )


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