Wem die Euroscheckkarte gestohlen wird, der muss fürchten,
den Schaden selbst bezahlen zu müssen, wenn der Täter
danach mit einer richtigen Geheimzahl (PIN) Bargeld abhebt. Der
Bundesgerichtshof urteilte, es sei zu vermuten, dass der
Karteninhaber die PIN auf der EC-Karte notiert oder gemeinsam mit der
EC-Karte aufbewahrt habe. Nur wenn die Karte unmittelbar bei der
Eingabe der Geheimzahl durch den Karteninhaber entwendet wurde, käme
auch die Möglichkeit des Ausspähens durch den Täter in
Betracht. Ob die Einschätzung durch das Gericht richtig ist,
wird von manchen Computerfachleuten in Frage gestellt. Sie behaupten,
es sei mit bestimmten Computerprogrammen möglich, die Geheimzahl
aus der Karte zu ermitteln. In jedem Fall ist es noch wichtiger
geworden, eine gestohlene Karte sofort sperren zu lassen.
(BGH Urteil vom 05.10.2004, Az:
XI ZR 210/03)
Wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines
minderjährigen Kindes anlegt und das Sparbuch noch bei sich
behält, kann er sich bis zu seinem Tode vorbehalten, ob das Kind
das Sparbuch in der Tat erhält. Ein Großvater hatte ein
Sparbuch auf den Namen seines minderjährigen Enkelkindes
angelegt. Den Eltern erteilte er eine Vollmacht für das
Sparbuch. Das Sparbuch selbst behielt er aber bei sich. Später
widerrief er die Vollmacht und ließ das Guthaben an sich selbst
auszahlen. Der BGH urteilte, dass das Enkelkind keinen Anspruch auf
das Geld habe.
(BGH Urteil vom 18.01.2005, Az:
X ZR 264/02)
Wenn Eltern ihr Geld von einem eigenen Konto auf das Konto eines
minderjährigen Kindes überwiesen haben, können sie es
später wieder auf ein eigenes Konto zurücküberweisen.
In einem vom BGH entschiedenen Fall, hatten die Eltern die
ursprüngliche Überweisung gemacht, weil sie damit Steuern
sparen wollten. Dies war jedoch nicht möglich. Die Bank
verweigerte die Überweisung, da die Eltern hierzu angeblich
einen Ergänzungspfleger gebraucht hätten. Der BGH urteilte,
dass die Eltern das Kind hier wirksam vertreten können.
(BGH Urteil vom 15.06.2004, Az:
XI ZR 220/03)
Ab dem 01.07.2005 tritt die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. In vielen Fällen erhöht sich dadurch der Kindesunterhalt. Wer in seinem Haushalt unterhaltsberechtigte Kinder hat, sollte in jedem Fall überprüfen lassen, ob der Unterhalt sich erhöht. Die Mindestsätze ändern sich wie folgt:
Alter des Kindes (Jahre) |
Unterhalt bisher (€) |
Unterhalt ab 1. Juli (€) |
---|---|---|
unter sechs |
192 |
199 |
zwischen sechs und zwölf |
241 |
247 |
zwischen zwölf und achtzehn |
284 |
291 |
Der Selbstbehalt des erwerbstätigen Verpflichteten erhöht sich allerdings auf 890,00€. Wenn der Unterhaltspflichtige nachweisen kann, dass er nicht in der Lage ist, für den Unterhalt des Kindes zu sorgen, ohne den eigenen Selbstbehalt zu gefährden, ist der Unterhalt geringer. Bei höheren Einkommen ist der Unterhalt dafür höher.
In der Vergangenheit gab es verschiedene Entscheidungen, nach
denen ausländische Mieter einen Anspruch darauf hatten, eine
Satellitenschüssel anbringen zu lassen. Nach einer neuen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann einem ausländischen
Mieter allerdings zugemutet werden, eine im Haus vorhandene
Kabelanlage anstatt einer Satellitenschüssel zu verwenden. Dies
gilt auch dann, wenn ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen.
(BGH Urteil vom 02.03.2005, Az:
VIII ZR 118/04)
Wenn der Reiseveranstalter wegen einer
Überbuchung den Kunden nicht an dem gebuchten Urlaubsort
unterbringen kann, muss er dem Kunden eine Entschädigung
bezahlen. Dazu gehört eine Entschädigung für die
nutzlos aufgewendete Urlaubszeit sogar dann, wenn der Kunde während
dieser Zeit eine Reise bei einem anderen Reiseveranstalter gebucht
oder weiter gearbeitet hat.
(BGH Urteil vom 11.01.2005, Az:
X ZR 118/03)
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg