Wer über die Weihnachtsfeiertage eine Reise gebucht hat, für
den kann folgende Entscheidung interessant werden. Wenn eine Landung
auf einem anderen als auf dem Zielflughafen erfolgt, stellt dies
einen Reisemangel dar. Der Reisende kann den Preis um 5% mindern.
(Amtsgericht Gifhorn, Urteil vom 28.09.2004 Az:
2 C 655/04)
Eine Bank darf einem Bankkunden keine Gebühren berechnen,
wenn eine Lastschrift mangels Deckung im
Einzugsermächtigungsverfahren zurückgeht.
(BGH Urteil vom 08.03.2005, Az:
XI ZR 154/04)
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
möchte, muss den Fragebogen zur Gesundheitsprüfung sehr
genau und richtig ausfüllen. Auch eine Frage nach
Krankenhausaufenthalten muss vollständig beantwortet werden.
Dies gilt auch dann, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus nur zu
Abklärung eines Verdachtes auf eine Krankheit erforderlich war
und sogar, wenn die Krankheit später nicht diagnostiziert wurde.
Wenn der Fragebogen nicht vollständig und richtig ausgefüllt
ist, besteht die Gefahr, dass die Versicherung später im Falle
einer Berufsunfähigkeit nicht bezahlen muss.
(Kammergericht Berlin, 11.03.2005, Az:
6 U 233/04)
Wenn ein Ehemann seiner geschiedenen Ehefrau Unterhalt schuldet,
bemisst sich die Höhe des Unterhalts nach dem Einkommen des
Ehemannes. Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH dürfen
der geschiedenen Ehefrau Steuervorteile, die durch das
Ehegattensplitting einer neuer Ehe entstehen, nicht zugute kommen.
Kindern aus der früheren Ehe dagegen kommt auch der
Splittingvorteil zugute. Grund hierfür ist, dass alle Kinder aus
sämtlichen Ehen gleichgestellt werden müssen.
Ein
Familienzuschlag, den ein Ehepartner nur wegen einer neuen Ehe
erhält, wird auch bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts mit
berücksichtigt.
(OLG Celle Urteil vom 19.01.2005, Az:
15 UF 139/04)
Wenn ein erwachsenes Kind sich noch in Ausbildung befindet, hat es
einen Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern, sofern diese
leistungsfähig sind. Wenn die Eltern geschieden sind, haften sie
hier mit ihrem Einkommen anteilig.
Anspruch auf das Kindergeld
hat derjenige Elternteil, der den höheren Unterhalt bezahlt.
Wenn das Kindergeld in der Vergangenheit an das Kind weitergeleitet
wurde, bleibt dieser Betrag bei der Feststellung des höheren
Unterhalts außer Betracht (Bundesfinanzhof, 02.06.2005, III
R66/04) Wer allein für den Unterhalt des volljährigen
Kindes aufkommen muss, kann das Kindergeld in Höhe von 154,00
EUR voll abziehen. Das gilt auch dann, wenn das Kind beim anderen
Elternteil lebt, der wegen fehlender Leistungsfähigkeit nicht
zahlungspflichtig ist.
(BGH Urteil vom 26.10.2005, Az:
XII ZR 34/03)
Wenn ein Elternteil nicht mit dem Kind zusammenlebt, musste es
bisher die Fahrtkosten alleine tragen, die erforderlich waren, um das
Kind zu sehen. Der BGH hat diese Rechtsprechung jetzt geändert.
Der Unterhaltspflichtige muss, wenn er ein sehr geringes Einkommen
hat, weniger Unterhalt bezahlen, als er dies ohne die Umgangskosten
müsste.
(BGH, Urteil vom 23.02.2005 Az:
XII ZR 56/02)
Wer einen Prozess gewonnen hat, hat
einen Anspruch auf Erstattung der Prozesskosten vom Gegner. Wenn die
Verhandlung an einem auswärtigen Gericht stattfindet, gehören
hierzu auch die Reisekosten des Rechtsanwalts.
(BGH Urteil vom 13.09.2005, Az:
X ZB 30/04)
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg