In sehr vielen Fällen behalten Eltern auch nach einer Trennung die gemeinsame
Sorge für die Kinder. Das bedeutet, dass derjenige Elternteil, bei dem sich das
Kind befindet, Angelegenheiten des täglichen Lebens allein entscheiden darf.
Hierzu gehört auch Nachhilfeunterricht. Die Kosten hierfür stellen einen
Mehrbedarf dar, der von beiden Teilen anteilig zu tragen ist. Der Mehrbedarf
kann allerdings nur dann geltend gemacht werden, wenn der andere Elternteil
hierüber umgehend unterrichtet und zur Zahlung aufgefordert wurde. Im Gegensatz
hierzu gibt es auch noch Sonderbedarf, der unvorhergesehen und nur einmalig
anfällt. Kosten für eine Klassenfahrt stellen z.B. Sonderbedarf dar. Der
Sonderbedarf kann innerhalb eines Jahres nach der Entstehung geltend gemacht
werden.
(OLG Düsseldorf Urteil vom 08.07.2005, Az:
II 3 UF 21/05)
Wenn eine arbeitsrechtliche Abfindung bereits bei der Unterhaltsberechnung
berücksichtigt wurde, kann sie, nach einer neuen Entscheidung des BGH, nicht
zusätzlich beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Dies gilt auch dann,
wenn die Abfindung zur Zeit der Zustellung des Scheidungsantrags noch im
Vermögen des Unterhaltspflichtigen ist. Hier muss jeweils genau abgewogen
werden, was für den Unterhaltsberechtigten günstiger ist.
Der Unterhaltsanspruch richtet sich während der Trennungszeit auch bei
ausländischen Ehegatten nach deutschem Recht, wenn der Unterhaltsberechtigte in
Deutschland lebt. Nach der Scheidung richtet sich der Unterhalt nach
ausländischem Recht, wenn beide Ehepartner ausländische Staatsangehörige sind
und dem selben Staat angehören.
Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg muss ein Elternteil, das
gegenüber minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig ist, eine Nebentätigkeit
neben seiner vollschichtigen Erwerbstätigkeit aufnehmen, damit der Unterhalt der
minderjährigen Kinder gesichert ist.
(OLG Nürnberg, ZFE 100599)
2. Schadensersatz
Wer nach einem Unfall einen Mietwagen benötigt, muss unbedingt die Tarife des
Mietwagenanbieters vergleichen. In einem jetzt vom BGH entschiedenen Fall hatte
der Geschädigte einen Mietwagen zu einem sogenannten Unfallersatztarif gemietet.
Bei dem wesentlichen günstigeren Normaltarif hätte der Geschädigte eine Kaution
mittels der Kreditkarte leisten und die Mietwagenkosten im Voraus bezahlen
müssen. Der BGH entschied, dass dies dem Geschädigten zumutbar ist, wenn er
hierzu wirtschaftlich in der Lage ist.
(BGH Urteil vom 14.02.2006, Az:
VI ZR 32/05 )
Nach einer Entscheidung des OLG Celle muss die
Versicherung nicht bezahlen, wenn der Versicherungsnehmer den Diebstahl des
Fahrzeugs dadurch ermöglicht, dass er die Fahrzeugschlüssel in einen Briefkasten
der Vertragswerkstatt einwirft. Das gilt zumindest dann, wenn der Briefkasten
nicht besonders gesichert ist.
(OLG Celle, Urteil vom 09.06.2005, Az:
8 U 182/04)
Wenn ein Versicherungsnehmer seine Wohnung über Nacht verlässt, sollte er diese
unbedingt abschließen. Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der
Versicherungsnehmer einen Einbruchdiebstahl grob fahrlässig verursacht hatte,
weil der Täter die Scheibe einer Tür eingeschlagen und die Tür dann von innen
geöffnet hatte.
(OLG Oldenburg, Beschluss vom 02.08.2005, Az:
3 U 34/05)
5. Bankrecht
Darlehensverträge werden oft gemeinsam mit dem Beitritt zu einem geschlossenen
Immobilienfond eingegangen. Eine wirtschaftliche Einheit zwischen
Darlehensvertrag und Beitritt zum geschlossenen Immobilienfond wird dann
vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht auf Grund einer Initiative des
Kreditnehmers zustande kommt, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des
Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen
Kreditvertrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat. Dies gilt auch dann,
wenn das finanzierte Geschäft notariell beurkundet wurde . Im Falle des Widerrufs des Beitritts zum Immobilienfond
hat die Bank keinen Zahlungsanspruch gegen den Kreditnehmer mehr.
(BGH Urteil vom 25.04.2006, Az:
XI ZR 193/04)