Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2007



1. Gebrauchtwagenkauf von Privat

Wer einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson kauft, sollte u.a. Folgendes beachten:

1.1. Haftungsausschluss

Die Haftung von Privatleuten für Mängel am Fahrzeug kann insgesamt ausgeschlossen werden. Derartige Vertragsbestimmungen sind wirksam und in vielen Formularverträgen zum Kauf von Kraftfahrzeugen auch enthalten. In der letzten Zeit hat es jedoch auch Fälle gegeben, bei denen ein Unternehmer eine Privatperson als Verkäufer vorgeschoben hat, um das Fahrzeug unter Ausschluss der Haftung zu verkaufen. Dies ist nicht rechtmäßig. Nach einer Entscheidung des BGH kann der Käufer seine Ansprüche dann direkt gegen den Unternehmer selbst richten. (BGH Entscheidung vom 22.11.2006 Az: VIII ZR 72/06)

1.2. Eigentumsverhältnisse

Wenn der Verkäufer sich gerade von seinem Ehepartner getrennt hat, gehört das Fahrzeug oft zum Hausrat. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Eheleute nur einen PKW hatten. In diesem Fall darf der getrennt lebende Ehepartner das Fahrzeug gar nicht veräußern. Das bedeutet, dass der Vertrag unwirksam ist. Der andere Ehegatte kann das Fahrzeug gemäß einem Urteil des OLG Düsseldorf vom Käufer herausverlangen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2006, Az: 2 UF 97/06).

2. Familienrecht

2.1. Unterhalt

Durch das neue Unterhaltsrecht, das sich zur Zeit noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, soll der Unterhaltsanspruch von geschiedenen Ehefrauen erheblich eingeschränkt werden. Nach einer Entscheidung des BGH kann auch nach langer Ehe der Unterhalt bereits jetzt beschränkt werden, wenn die geschiedene Ehefrau bereits wieder eine gesicherte eigene Lebensstellung erreicht hat. (BGH, Urteil vom 28.02.2007,Az: XII ZR 37/05)

2.2. Elternunterhalt

Der BGH hat entschieden, dass den unterhaltspflichtigen Kindern neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung ein angemessenes Vermögen zur eigenen Altersvorsorge zu belassen ist. Hierfür dürfen die unterhaltspflichtigen Kinder 5% ihres Bruttoeinkommens als zusätzliche private Altersversorgung aufwenden. In dem vom BGH entschiedenen Fall durfte ein Sohn einen Betrag von ca. 100.000 € behalten und musste dies nicht für den Unterhalt der Eltern verwenden. (BGH Urteil vom 30.08.2006 Az: XII ZR 98/04)

3. Minderjährige und Handy

Wer einem minderjährigen Kind sein Handy ausleiht, muss nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf nicht damit rechnen, dass das minderjährige Kind auch einen Vertrag über die Inanspruchnahme von Klingeltönen schließt. Die Überlassung des Handys umfasst nach der Meinung der Richter des Amtsgerichts nicht eine Einwilligung für solche Verträge. Trotzdem bleibt es gefährlich einem Minderjährigen ein Vertragshandy zu überlassen, da die Rechtsprechung hier nicht einheitlich ist. (Amtsgerichts Düsseldorf, Urteil vom 02.08.2006, Az: 52 C 17756/ 05)

4. Reiserecht

Wer einen Reisevertrag über ein Reisebüro abschließt, sollte selbst an eine Reiseabbruchversicherung, denken. Diese haftet auch dann, wenn der Urlauber z.B. während der Reise krank wird und den Urlaub deshalb vorzeitig beenden muss. Nach einer Entscheidung des BGH ist der Reiseveranstalter verpflichtet einen Hinweis auf eine Reiserücktrittskostenversicherung zu geben. Er muss jedoch nicht auf die Möglichkeit einer Reiseabbruchversicherung hinweisen. (BGH Entscheidung vom 25.07.2006, Az: X ZR 182/05)

5. Ausländische Fahrerlaubnis

Ein Autofahrer, der seinen Führerschein verloren hat, erhält im Inland erst nach Ablauf einer Sperrfrist und oft erst nach einer psychologischen Untersuchung eine neue Fahrerlaubnis. Nach einer Entscheidung des OLG München kann ein Autofahrer, der seinen Führerschein verloren hat, diesen auch während der Sperrfrist in einem anderen Mitgliedsstaat der EU erwerben. Er darf aber erst nach Ablauf der Sperrfrist im Inland Fahrzeuge führen, sonst macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Nach der Entscheidung des OLG ist der Erwerb des Führerscheins in dem anderen Mitgliedsstaat der EU auch dann rechtmäßig, wenn der Autofahrer die inländischen Vorschriften über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis umgehen wollte. (OLG München, Entscheidung vom 29.01.2007 Az: 4St RR 222/06)



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