Wer sich von seinem Ehegatten trennt, sollte unbedingt die Bezugsberechtigung
der Lebensversicherung ändern. Eine Erklärung im Versicherungsvertrag, wonach
der Ehegatte der versicherten Person im Fall des Todes die Versicherungsleistung
erhält (Bezugsberechtigung), ist nämlich auch für den Fall einer späteren
Scheidung wirksam. Der BGH entschied, diese Erklärung sei so auszulegen, dass im
Falle einer Scheidung der zum Zeitpunkt der Festlegung der Bezugsberechtigung
verheiratete Ehegatte begünstigt sein soll. (BGH Urteil vom 14.2.2007, Az:
IV ZR 150/05)
2. Mietrecht
2.1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung
Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters wegen erheblicher
Gesundheitsgefährdung ist nur dann zulässig, wenn der Mieter den Vermieter zuvor
abgemahnt hat. Die Richter des BGH hatten einen Fall zu entscheiden, bei dem der
Mieter wegen Gesundheitsgefährdung in einer verschimmelten Wohnung gekündigt
hatte. Der Mieter hätte den Vermieter jedoch zuvor abmahnen müssen, damit dieser
die Möglichkeit hat, den Mangel zu beseitigen. (BGH-Urteil vom 18.04.2007 Az:
VIII ZR 182/06)
2.2 Mietvertrag von Ehepartnern
Zur Rechtssicherheit bei Mietverträgen ist es dringend erforderlich, dass beide
Ehepartner den Vertrag unterzeichnen. Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass
die Anmietung und Kündigung einer Wohnung nicht zu den Grundlagengeschäften zur
Deckung des Lebensbedarfs gehört. Das bedeutet: Wenn ein Ehepartner eine
gemeinsame Wohnung alleine anmietet, ist der andere nicht zur Mietzahlung
verpflichtet, wenn er nicht mit dem Mietvertrag einverstanden ist.
(Urteil vom 07.04.2006, Az:
9 W 8/06)
3. Kaufrecht
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Siegen gilt die Widerrufsfrist für
Verträge über Waren, die zugesandt werden, erst mit Erhalt der Gegenstände. Ein
Käufer hatte eine Kupferbibel bestellt. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der
Bibel brachte er diese wieder zurück zur Post. Der Verkäufer ging jedoch davon
aus, dass dies zu spät sei, da er die Widerrufsbelehrung bereits früher erhalten
hatte. Die Richter gaben jedoch dem Käufer recht. Er muss den Kaufpreis nicht
bezahlen. (LG Siegen Urteil vom 22.01.2007 Az:
3S 120/06)
4. Mietfahrzeug im Falle eines Verkehrsunfalls
Wer schuldlos an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, ist oftmals darauf
angewiesen, dass er ein Erzsatzfahrzeug anmieten kann. In diesem Fall gilt es
unbedingt die Tarife der einzelnen Anbieter zu vergleichen und sich keinesfalls
auf einen sogenannten Unfallersatztarif einzulassen. Diesen hohen Tarif muss die
Versicherung des Unfallgegners in der Regel nicht bezahlen.
Ein Autofahrer, der die Kosten nicht verglichen hat, kann im schlimmsten Fall
hierauf sitzen bleiben, wenn kein Verschulden des Mietwagenunternehmers
vorliegt. Aber auch der Mietwagenunternehmer hat Pflichten: Nach einer
Entscheidung des BGH darf der Mitarbeiter des Mietwagenunternehmens dem Kunden
nicht erklären, dass es bei der Regulierung der Mietwagenkosten keinerlei
Probleme geben würde, wenn er einen überhöhten Unfallersatztarif verlangt. In
diesem Fall muss der Kunde nicht an den Mietwagenunternehmer bezahlen.
(BGH Entscheidung vom 10.01.2007 Az:
XII ZR 72/04)