Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2007/2008



1. Lebensversicherung im Fall einer Scheidung

Wer sich von seinem Ehegatten trennt, sollte unbedingt die Bezugsberechtigung der Lebensversicherung ändern. Eine Erklärung im Versicherungsvertrag, wonach der Ehegatte der versicherten Person im Fall des Todes die Versicherungsleistung erhält (Bezugsberechtigung), ist nämlich auch für den Fall einer späteren Scheidung wirksam. Der BGH entschied, diese Erklärung sei so auszulegen, dass im Falle einer Scheidung der zum Zeitpunkt der Festlegung der Bezugsberechtigung verheiratete Ehegatte begünstigt sein soll. (BGH Urteil vom 14.2.2007, Az: IV ZR 150/05)

2. Mietrecht

2.1 Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung

Eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mieters wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist nur dann zulässig, wenn der Mieter den Vermieter zuvor abgemahnt hat. Die Richter des BGH hatten einen Fall zu entscheiden, bei dem der Mieter wegen Gesundheitsgefährdung in einer verschimmelten Wohnung gekündigt hatte. Der Mieter hätte den Vermieter jedoch zuvor abmahnen müssen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel zu beseitigen. (BGH-Urteil vom 18.04.2007 Az: VIII ZR 182/06)

2.2 Mietvertrag von Ehepartnern

Zur Rechtssicherheit bei Mietverträgen ist es dringend erforderlich, dass beide Ehepartner den Vertrag unterzeichnen. Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Anmietung und Kündigung einer Wohnung nicht zu den Grundlagengeschäften zur Deckung des Lebensbedarfs gehört. Das bedeutet: Wenn ein Ehepartner eine gemeinsame Wohnung alleine anmietet, ist der andere nicht zur Mietzahlung verpflichtet, wenn er nicht mit dem Mietvertrag einverstanden ist. (Urteil vom 07.04.2006, Az: 9 W 8/06)

3. Kaufrecht

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Siegen gilt die Widerrufsfrist für Verträge über Waren, die zugesandt werden, erst mit Erhalt der Gegenstände. Ein Käufer hatte eine Kupferbibel bestellt. Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bibel brachte er diese wieder zurück zur Post. Der Verkäufer ging jedoch davon aus, dass dies zu spät sei, da er die Widerrufsbelehrung bereits früher erhalten hatte. Die Richter gaben jedoch dem Käufer recht. Er muss den Kaufpreis nicht bezahlen. (LG Siegen Urteil vom 22.01.2007 Az: 3S 120/06)

4. Mietfahrzeug im Falle eines Verkehrsunfalls

Wer schuldlos an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, ist oftmals darauf angewiesen, dass er ein Erzsatzfahrzeug anmieten kann. In diesem Fall gilt es unbedingt die Tarife der einzelnen Anbieter zu vergleichen und sich keinesfalls auf einen sogenannten Unfallersatztarif einzulassen. Diesen hohen Tarif muss die Versicherung des Unfallgegners in der Regel nicht bezahlen.
Ein Autofahrer, der die Kosten nicht verglichen hat, kann im schlimmsten Fall hierauf sitzen bleiben, wenn kein Verschulden des Mietwagenunternehmers vorliegt. Aber auch der Mietwagenunternehmer hat Pflichten: Nach einer Entscheidung des BGH darf der Mitarbeiter des Mietwagenunternehmens dem Kunden nicht erklären, dass es bei der Regulierung der Mietwagenkosten keinerlei Probleme geben würde, wenn er einen überhöhten Unfallersatztarif verlangt. In diesem Fall muss der Kunde nicht an den Mietwagenunternehmer bezahlen. (BGH Entscheidung vom 10.01.2007 Az: XII ZR 72/04)




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