Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2008



1. Bankrecht

1.1 Disagio

Bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrags ist das Disagio nach ständiger Rechtsprechung anteilig zurückzugewähren. Dies gilt auch bei öffentlich geförderten Darlehen und sogar, wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes steht. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2007 Az: I-6 U 97/06)

1.2 Immobiliendarlehen

Wenn eine Bank einen Kredit für eine Immobilie gibt, muss sie den Käufer auf eine erkannte arglistige Täuschung des Verkäufers über wesentliche Eigenschaften der Immobilie ungefragt hinweisen. (BGH Urteil vom 17.10.2006, Az: XI ZR 205/05)

2. Erbrecht

Das Bundeskabinett hat eine Erbrechtsreform beschlossen. Es gibt auch eine neue Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Änderungen sind zahlreich und es können sich für Sie wichtige Optionen ergeben. Bitte lesen sie die ausführliche Darstellung.

3. Versicherungsrecht

3.1. Kfz-Diebstahl

Ein Fahrzeugeigentümer sollte den KFZ-Schein nicht im Fahrzeug lassen. Der Kfz-Versicherer ist von der Leistung frei, wenn das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers Ursache für den Eintritt des Versicherungsfalls war. Der Versicherer hat hier die Beweislast. Wenn ein Versicherungsnehmer den Kfz-Schein dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt, handelt er grob fahrlässig. (OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007, Az: 8 U 62/07)

3.2. Hausratversicherung

Wer in ein Altenheim umzieht und seine alte Wohnung behält, muss an die Hausratversicherung denken. Eine Verweildauer von einem halben Jahr in einem Wohnstift mit betreutem Wohnen begründet einen neuen Versicherungsort, auch wenn die alte Wohnung beibehalten wird. Die Versicherung muss einen Wasserschaden in der alten Wohnung nicht bezahlen, befanden die Richter. Das gilt schon, wenn die Wohnung länger als 90 Tage unbewohnt war und nicht bedingungsgemäß beaufsichtigt wurde. (Landgericht Köln, Urteil vom 8.3.2007, Az: 24 O 397/06 )

4. Mietrecht

Wer in der Mietwohnung raucht und dadurch Schäden verursacht, die nicht durch einfache Schönheitsreparaturen zu beseitigen sind, kann dem Vermieter zum Schadensersatz verpflichtet sein. (BGH Urteil vom 05.03.2008, Az: VIII ZR 37/07)

5. Gebrauchtwagenkauf

Wenn bei einem Gebrauchtwagen nach kurzer Zeit ein schwerer Mangel auftaucht, ist es für den Kunden oftmals schwierig, zu beweisen, dass dieser Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Ein Privatkunde hatte von einem Unternehmer einen gebrauchten PKW gekauft. Innerhalb von sechs Monaten war die Zylinderkopfdichtung defekt. Dies konnte sowohl auf einen Bedienungsfehler des Käufers beruhen als auch auf Bedienungsfehler, die bereits vor dem Kauf gemacht wurden. Der BGH hat entschieden, dass wenn sich der Mangel bereits innerhalb von sechs Monaten zeigt, die Vermutung besteht, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Der Privatkunde kann das Fahrzeug also zurückgeben oder Schadensersatz geltend machen.


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