Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Sommer 2008
1. Bankrecht
1.1 Disagio
Bei vorzeitiger Beendigung eines Darlehensvertrags ist das Disagio nach
ständiger Rechtsprechung anteilig zurückzugewähren. Dies gilt auch bei
öffentlich geförderten Darlehen und sogar, wenn in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen etwas anderes steht. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.04.2007 Az:
I-6 U 97/06)
1.2 Immobiliendarlehen
Wenn eine Bank einen Kredit für eine Immobilie gibt, muss sie den Käufer auf
eine erkannte arglistige Täuschung des Verkäufers über wesentliche Eigenschaften
der Immobilie ungefragt hinweisen. (BGH Urteil vom 17.10.2006, Az:
XI ZR 205/05)
2. Erbrecht
Das Bundeskabinett hat eine Erbrechtsreform beschlossen. Es gibt auch eine neue
Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Änderungen sind zahlreich und es können
sich für Sie wichtige Optionen ergeben. Bitte lesen sie die
ausführliche Darstellung.
3. Versicherungsrecht
3.1. Kfz-Diebstahl
Ein Fahrzeugeigentümer sollte den KFZ-Schein nicht im Fahrzeug lassen. Der
Kfz-Versicherer ist von der Leistung frei, wenn das vorsätzliche oder grob
fahrlässige Verhalten des Versicherungsnehmers Ursache für den Eintritt des
Versicherungsfalls war. Der Versicherer hat hier die Beweislast. Wenn ein
Versicherungsnehmer den Kfz-Schein dauerhaft im Fahrzeug aufbewahrt, handelt er
grob fahrlässig. (OLG Celle, Urteil vom 09.08.2007, Az:
8 U 62/07)
3.2. Hausratversicherung
Wer in ein Altenheim umzieht und seine alte Wohnung behält, muss an die
Hausratversicherung denken. Eine Verweildauer von einem halben Jahr in einem
Wohnstift mit betreutem Wohnen begründet einen neuen Versicherungsort, auch wenn
die alte Wohnung beibehalten wird. Die Versicherung muss einen Wasserschaden in
der alten Wohnung nicht bezahlen, befanden die Richter. Das gilt schon, wenn die
Wohnung länger als 90 Tage unbewohnt war und nicht bedingungsgemäß
beaufsichtigt wurde. (Landgericht Köln, Urteil vom 8.3.2007, Az:
24 O 397/06 )
4. Mietrecht
Wer in der Mietwohnung raucht und dadurch Schäden verursacht, die nicht durch
einfache Schönheitsreparaturen zu beseitigen sind, kann dem Vermieter zum
Schadensersatz verpflichtet sein. (BGH Urteil vom 05.03.2008, Az:
VIII ZR 37/07)
5. Gebrauchtwagenkauf
Wenn bei einem Gebrauchtwagen nach kurzer Zeit ein schwerer Mangel auftaucht,
ist es für den Kunden oftmals schwierig, zu beweisen, dass dieser Mangel bereits
bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Ein Privatkunde hatte von einem
Unternehmer einen gebrauchten PKW gekauft. Innerhalb von sechs Monaten war die
Zylinderkopfdichtung defekt. Dies konnte sowohl auf einen Bedienungsfehler des
Käufers beruhen als auch auf Bedienungsfehler, die bereits vor dem Kauf gemacht
wurden. Der BGH hat entschieden, dass wenn sich der Mangel bereits innerhalb von
sechs Monaten zeigt, die Vermutung besteht, dass der Mangel bereits bei der
Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. Der Privatkunde kann das Fahrzeug also
zurückgeben oder Schadensersatz geltend machen.
© Rechtsanwältin Gudrun Fuchs, Regensburg