Für Unternehmer ist folgende Entscheidung des Landgerichts Hamburg von
Bedeutung: Auch wenn eine Abmahnung per eMail übermittelt wird, ist sie
zugegangen. Dies gilt sogar dann, wenn sie von einem sogenannten Firewall
aufgehalten und an einer anderen Stelle als der Mailbox zwischengespeichert ist.
Es ist demnach wichtig, dass sich alle Unternehmer hin und wieder den
Spam-Filter ansehen.
(LG Hamburg Az:
312 O 142/09)
1.2. Schadensersatz bei unberechtigten Download durch Dritte
Der Inhaber eines Internetanschluss, muss genau kontrollieren, welche Aktionen
über diesen Anschluss getätigt werden. Nach einer Entscheidung des
Oberlandesgerichts Köln hatten die Kinder und der Ehemann einer Inhaberin eines
Internetanschlusses unerlaubt Musik heruntergeladen. Ein Verbot der Teilnahme an
Internettauschbörsen genügt nicht. Das gilt insbesondere, wenn sie das Verbot
nicht überwacht und nicht technisch beschränkt. Sie war trotzdem zum
Schadensersatz verpflichtet. (OLG Köln Urteil vom 07.07.2009 Az:
6 U 101/09)
2. Bankrecht
Nach einer Entscheidung des BGH können ein Darlehensvertrag und eine
Restschuldversicherung verbundene Geschäfte sein. In sehr vielen
Kreditverträgen wurde bei der Restschuldversicherung nicht ordnungsgemäß über
die Möglichkeit eines Widerrufs belehrt. Das bedeutet, dass die
Restschuldversicherung und damit auch der Darlehensvertrag noch nach Jahren
widerrufen werden können. Die Bank hat dann keinen Anspruch auf Rückzahlung
gemäß dem Darlehensvertrag. Sie kann die ausgezahlten Darlehensbeträge zwar
zurückverlangen. Diese sind dann aber nicht durch für das Darlehen hingegebene
Grundschulden oder Hypotheken abgesichert.
(BGH Urteil vom 15.12.2009, Az:
XII ZR 45/09)
3. Betreuungsunterhalt nichtehelicher Mütter -
Geänderte Rechtsprechung des BGH
Bisher hatte eine nichteheliche Mutter nur Anspruch auf Unterhalt, der sich nach ihrem
vorherigen Einkommen richtete. Der BGH hat jetzt entschieden, dass der Mindestbedarf einer
nichtehelichen Mutter 770,00 € monatlich beträgt. Das bedeutet, dass sie in dieser Höhe
mindestens einen Anspruch hat, sofern der Vater des Kindes leistungsfähig ist. Dies gilt
mindestens bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Danach müssen besondere Gründe vorliegen,
damit der Anspruch auf Unterhalt weiter besteht.
(BGH Urteil vom 16.12.2009, Az:
XII ZR 50/08)
4. Nichteheliche Lebensgemeinschaft
4.1. Erbrecht von Verwandten
Wenn der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft während der
Lebensgemeinschaft Zuwendungen für ein Hausgrundstück gemacht hat, können die
Erben des Lebenspartners diese Zuwendungen nicht wieder zurückverlangen. In
einem vom BGH entschiedenen Fall hatten die Erben geklagt und behauptet, dass
durch den Tod der Wegfall der Geschäftsgrundlage eingetreten sei. Der BGH wies
die Klage ab mit der Begründung, dass die nichtehelichen Partner gemeinsam in
dem Haus gewohnt haben. (BGH Urteil vom 25.11.2009
XII ZR 92/06)
4.2. Keine Rückforderungen von Lebenshaltungskosten
Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, hat keinen
Ausgleichsanspruch für die laufenden Kosten der gemeinsamen Lebensführung. Das
gilt nach einer Entscheidung des BGH sogar dann, wenn die Zahlungen erst nach
Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erfolgt sind. Im vorliegenden
Fall hatte ein Partner nach Beendigung der Lebensgemeinschaft noch Mietschulden
gezahlt. Während des Zusammenlebens hatte er ebenfalls die Miete gezahlt. Der
BGH urteilte, dass ihm deshalb kein Ausgleichsanspruch gegen seine frühere
Partnerin zusteht. (BGH Urteil vom 03.02.2010, Az:
XII ZR 53/08)