Rechtsanwältin Gudrun Fuchs - Mandanteninformation Winter 2012



1. Familienrecht

1.1. Semesterbeiträge sind kein Mehrbedarf

Kinder, die ihren Eltern gegenüber unterhaltsberechtigt sind, haben einen Anspruch auf Mehrbedarf, wenn sie Zahlungen leisten müssen, die nicht in den Unterhaltsbeträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind. Dies gilt zum Beispiel für Studiengebühren und Krankenversicherungsbeiträge, die das Kind selbst zahlen muß. Das OLG Düsseldorf (II-3 UF 97/12) hat jetzt entschieden, dass Semesterbeiträge im Gegensatz zu Studiengebühren kein Mehrbedarf sind. Durch die Semesterbeiträge werden Einrichtungen finanziert, die den Studenten das Studium erleichtern sollen, legte das Gericht dar.

1.2. Schwarzarbeit und Unterhaltsrecht

Wer herausfindet, dass sein früherer Partner schwarz gearbeitet hat, kann diese Einkünfte bei der Berechnung des Unterhalts mit heranziehen. Aus Schwarzarbeit erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtliches Einkommen. Diese Beträge bilden Grundlage für ein in Zukunft erzielbares gesetzmäßiges Nettoeinkommen. ( OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2012, 9 UF 292/11).

2. Internetnutzung durch Ehepartner und Kinder

Wer einem Dritten einen Internetanschluss zur Verfügung stellt, muss kontrollieren, dass keine illegalen Inhalte herunter- oder hochgeladen werden. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 16.05.2012 (AZ: 6 U 239/11) gilt dies jedoch nicht für eine Ehefrau, die Anschlussinhaberin ist, im Verhältnis zu ihrem Ehemann, der den Internetanschluss überwiegend nutzt. Nach einer Entscheidung des BGH vom 15.11.2012 ist auch die Haftung von Eltern für minderjährige Kinder eingeschränkt worden, wenn die Kinder nicht bereits in der Vergangenheit auffällig geworden sind. Der BGH befand, dass Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein 13-jähriges Kind, das sich an grundlegende Regeln hält, genügen, wenn sie das Kind ordnungsgemäß belehren. Sie haben keine Verpflichtung, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen oder den Computer des Kindes zu überprüfen. Eine derartige Pflicht besteht nur dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine pflichtverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind bestehen. (BGH Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12)

3. Bankrecht - Bearbeitungsgebühren

In der letzten Zeit haben mehrere Oberlandesgerichte entschieden, dass Banken keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen dürfen. Der Kunde kann die Bearbeitungsgebühr von der Bank sogar zurückverlangen.

4. Erbrecht - wichtige Verjährungsfrist am 31.12.2012

Der Erblasser kann durch Testament Erben und Vermächtnisnehmer einsetzen. Der Vermächtnisnehmer hat gegen den Erben einen Anspruch auf einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass, z. B. auf eine bestimmte Geldsumme. Am 01.01.2010 ist ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Verjährungsfristen für die Erfüllung von Vermächtnisansprüchen bereits drei Jahre nach der Kenntnis des Vermächtnisanspruches verjähren. In der Vergangenheit galt für Vermächtnisansprüche eine 30-jährige Verjährungsfrist. Für all die Vermächtnisansprüche, die bei Inkrafttreten noch nicht verjährt waren (bis 1982 zurück), gilt die Regelung, dass diese Ansprüche zum 31.12.2012 verjähren. Um einen eventuellen Anspruch noch durchzusetzen ist es deswegen dringend erforderlich, noch rechtzeitig vor dem Jahresende tätig zu werden.



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