In der Vergangenheit hatten die Banken fast grundsätzlich einen Erbschein verlangt, damit ein Erbe über ein Bankkonto verfügen durfte. Dies hat sich seit der Entscheidung des BGH geändert. Hiernach kann der Erbe sein Erbrecht auch durch die Vorlage eines eröffneten eigenhändigen Testaments belegen, wenn dieses die Erbfolge eindeutig nachweist.
BGH Urteil vom 05.04.2016, Az: XI ZR 440/15
In der Vergangenheit hat der BGH bereits mehrmals entschieden, dass ein Anlageberater oder Anlagevermittler ungefragt über eine Vertriebsprovision aufzuklären hat, wenn diese 15 % des von dem Anleger einzubringenden Kapitals überschreitet. Nach einer Entscheidung des BGH vom 23.06.2016 muss ein Anlageberater auch bei der Vermittlung eine kreditfinanzierten Eigentumswohnung über eine Innenprovision ungefragt aufklären, wenn die Innenprovision 15 % übersteigt. Der BGH begründet dies damit, dass eine so hohe Vertriebsprovision auf eine geringe Werthaltigkeit der Anlage schließen lässt.
BGH Urteil vom 12.02.2004, Az: III ZR 359/02
BGH Urteil vom 09.02.2006, Az: III ZR 20/05
BGH Urteil vom 03.03.2011, Az: III ZR 170/10
BGH Urteil vom 23.06.2016, Az: III ZR 308/15
Einige Bausparkassen haben in der Vergangenheit von ihren Kunden Bearbeitungsgebühren verlangt. Diese können in vielen Fällen zurückverlangt werden. Dies hat der BGH entschieden. Die Richter des BGH begründeten dies damit, dass diese Bearbeitungsgebühr nur für den Verwaltungsaufwand der Bausparkassen erhoben wird. Der BGH hat allerdings nicht entschieden, wann der Anspruch auf Rückerstattung verjährt. Aus diesem Grunde kann es wichtig sein, hier schnell noch vor Ende 2016 zu handeln.
BGH Urteil vom 08.11.2016 Az: XI ZR 552/15
Wenn ein Ehegatte nach der Trennung der Eheleute die volle Miete für die Ehewohnung an den Vermieter gezahlt hat, kann er von dem anderen Ehegatten, der Mitmieter ist, die Erstattung des hälftigen Betrages verlangen. So urteilten die Richter des OLG Bremen.
OLG Bremen Urteil vom 17.02.2016, Az: 4 WF 184/15
In der Vergangenheit war der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass die Leistungsfähigkeit des Ehepartners, der zuhause lebt, nicht Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch des Ehepartners, der im Heim lebt, wäre. Dies galt, solange die Eheleute nicht offiziell getrennt leben. Eheleute leben nur dann getrennt ist, wenn mindestens ein Ehepartner die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt und dies auch deutlich äußert. Der BGH hat jetzt entschieden, dass dem nicht getrennt lebenden Ehepartner, der zuhause wohnt, ein Selbstbehalt von 1.000,00 € verbleiben muss, wenn er selbst eigenes Einkommen hat. Der nicht gedeckte Bedarf des im Heim lebenden Ehepartners muss vom Sozialhilfeträger gezahlt werden. Bisher wurde noch nicht entschieden, ob dem unterhaltspflichtigen Ehegatten darüber hinaus generell die Hälfte seines Einkommens als Selbstbehalt zu belassen ist. Dies ist jedoch naheliegend (Werner Reinken, Vorsitzender Richter am OLG Hamm a.D. In NJW 2016 Seite 2125).
BGH Beschluss vom 27.04.2016, Az: XII ZB 485/14
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Köln verpflichtet eine durch ein Reiseportal per Email zugesandte Buchungsbestätigung mit einem Buchungscode eine Fluggesellschaft nicht dazu, den Fluggast zu befördern. Voraussetzung für Schadensersatzansprüche im Fall der Nichtbeförderung ist, dass der Fluggast eine von der Fluggesellschaft bestätigte Buchung erhalten hat.
LG Köln Urteil vom 17.05.2016, Az: 11 S 352/14
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