Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem eine Bank das Bearbeitungsentgelt als "Kostenbeteiligung" bezeichnet hat. Dies war unwirksam.
(BGH Urteil vom 17.10.2017, Az: XI ZR 157/16)
Wenn eine Bank in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Bearbeitung von Treuhandaufträgen zur Ablösung von Kundendarlehen ein Entgelt verlangt, dann ist dies unwirksam. Solch eine Klausel würde auch die Fälle betreffen, in denen Bankkunden ihre bestehenden Darlehen von Fremdinstituten ablösen lassen und gestellte Sicherheiten auf das Fremdinstitut übertragen. Die Bank ist nicht berechtigt, hier Gebühren zu verlangen urteilte der BGH.
(BGH Urteil vom 10.09.2019, Az: XI ZR 7/19)
Wenn die Transaktion bei Kartenzahlung abbricht, sollte der Kunde unbedingt einen Beleg verlangen. Ein Bankkunde hatte in einem Lokal mit der Karte bezahlt. Die Mitarbeiterin des Lokals behauptete dann, die Transaktion sei wegen eines Fehlers des Gerätes abgebrochen worden. Einen Beleg hatte sich der Bankkunde hierfür nicht geben lassen. Es wurde dreimal versucht und wie sich später herausstellte auch dreimal Geld abgebucht. Das Amtsgericht Frankfurt am Main urteilte, dass der Kunde keinen Ersatzanspruch hat, da er sich keinen Beleg für den Zahlungsabbruch hatte aushändigen lassen.
(AG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.08.2019, Az: 30 C 4153/18)
Wer die Erbfolge für seinen Nachlass bereits für mehrere Generationen regeln möchte, hat die Möglichkeit Vor- und Nacherbschaft anzuordnen. Der Vorerbe wird hierdurch aber eingeschränkt. Er hat zum Beispiel nicht das Recht über ein Grundstück zu verfügen, ohne dass der Nacherbe zustimmt. Deswegen sollten derartige Regelungen gut überlegt werden. Ein Erblasser hatte seine Ehefrau als Vorerbin und die gemeinsamen Kinder und für den Fall, dass eines der Kinder bereits vor seiner Ehefrau sterben würde, seine Enkelkinder als Nacherben eingesetzt. In der Folgezeit wollte seine Ehefrau über ein Grundstück, das zum Nachlass des Ehemannes gehört hatte, verfügen. Hierzu holte sie zunächst die Zustimmung der Kinder ein. Bei einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München musste geklärt werden, ob auch die Enkelkinder zustimmen müssten. Das wurde vom Gericht in zweiter Instanz verneint.
(OLG München Beschluss vom 14.06.2019, Az: 34 Wx 434/18)
Bereits im Jahre 2018 hatte der BGH entschieden, dass die Eltern eines verstorbenen Kindes als Erben einen Anspruch auf Zugang zu einem Internetkonto des Kindes haben. Das Landgericht Münster hat jetzt entschieden, dass der Betreiber eines Cloud-Dienstes den Erben des verstorbenen Nutzers Zugang zu der Cloud verschaffen muss.
(BGH Urteil vom 12.07.2018,
Az: III ZR 183/17
LG Münster, Urteil vom 16.04.2019,
Az: 14 O 565/18)
Bei einer Scheidung kann jeder Ehepartner die Teilungsversteigerung der gemeinsamen Eigentumswohnung oder des gemeinsamen Hauses beantragen. Der Erlös aus der Versteigerung muss dann entsprechend der Miteigentumsanteile geteilt werden. Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden: Vor der Rechtskraft der Scheidung ist kein Antrag auf Teilungsversteigerung möglich.
(OLG Hamburg, Beschluss vom 28.07.2017, Az: 12 UF 163/16)
Wenn sich Ehepartner trennen, entsteht üblicherweise ein Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser Anspruch entsteht auch, wenn die Eheleute niemals zusammengelebt haben. Es kommt hier allein auf die formell bestehende Ehe an. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12.07.2019, Az: 4 UF 123/19)
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