Vergleichsschluss eines Kunden mit Fidium Finanz AG, Sankt Gallen.
Der Bankkunde hatte im März 2008 über die Eoncred Finanzvermittlungs GmbH mit der Fidium Finanz AG einen Darlehensvertrag über 3.500 € abgeschlossen. Der Gesamtkreditbetrag war 4.422 €. Effektiver Jahreszins waren 15,30 %. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs der Fidium Finanz AG trat der Bankkunde seine Gehaltsansprüche ab. Er zahlte die Kreditraten zunächst vertragsgemäß zurück.
Später erfuhr er von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts AZ: 8 C 2.09 vom 22.04.2009 wonach ausländische Kreditgeber eine Erlaubnis der BaFin benötigen, wenn sie systematisch deutsche Kunden umwerben.
Daraufhin erhob er Klage, da eine Erlaubnis der BaFin nicht vorlag. Er hatte den Kredit nach einer einfachen Recherche im Internet erhalten. Im Prozess behauptete er demnach, dass hier ein systematisches Umwerben vorliegt.
Die Parteien schlossen einen Vergleich, wonach der Kläger den Restkreditbetrag in Höhe von 1.197,25 € an die Fidium Finanz AG zu bezahlen hatte. Zinsen und Bearbeitungsgebühren wurden ihm zum großen Teil erlassen.